Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Ärger statt „Hygge“: Wenn der Ferienhausurlaub zur Enttäuschung wird
Urlaub im Ferienhaus ist und bleibt beliebt. Vor allem deutsche Reisende zieht es ins schöne Dänemark. Leider trüben immer mal wieder mangelhaft instandgehaltene Ferienhäuser das Urlaubserlebnis: Schmutzige Wohnräume, Schimmelflecken, Müll, freiliegende Leitungen, defekte Wasserrohre sind nur einige Probleme, mit denen Urlauber, insbesondere aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen zu kämpfen haben. Das Europäische Verbraucherzentrum klärt auf.
Eigentlich sollte es ein entspannter Urlaub an der dänischen Küste werden: ein gemütliches Ferienhaus, idyllisch gelegen und bestens ausgestattet – so versprachen es Katalog und Bilder des Online-Anbieters. Doch bei der Ankunft erlebten die Urlauber eine böse Überraschung: Schon der Außenbereich des Hauses war durch Müll des Vormieters in der offenen Garageneinfahrt, Fliegen, Zigarettenstummel und leere Flaschen auf dem Balkon alles andere als einladend. Drinnen sah es nicht viel besser aus: Ein extrem verdreckter Kühlschrank, Schimmel-Flecken an den Wänden und ein feuchter, penetranter Rauchgeruch – obwohl das Haus als Nichtraucherobjekt beworben worden war. Das Haus war für die Feriengäste schlicht und ergreifend unbewohnbar. Verärgert und enttäuscht reisten sie nach einem Tag wieder ab.
Probleme bei der Rückzahlung trotz offensichtlicher Mängel
Wer nun glaubt, dass die rechtliche Lage klar und die Erstattung des Mietpreises kein Problem sei, liegt leider falsch. Denn eine abweichende Beschreibung und sogar offensichtliche Mängel allein reichen meist nicht aus, um problemlos eine Rückzahlung zu erhalten. „Unbedingt nötig ist es, Beschwerden sehr schnell, meist innerhalb von 24 Stunden, dem Anbieter zu melden. Wer einfach abreist, hat von vornherein das Nachsehen. Der Anbieter muss zumindest die Chance bekommen, die Mängel zu beseitigen, beispielsweise durch den Umzug in ein anderes Haus“ sagt Sabine Blanke, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.
Aber auch, wer sich, wie in unserem Fall, korrekt verhält, muss mit Hürden rechnen. Denn der verzweifelte Versuch der Feriengäste, den Anbieter zu erreichen, schlug ohne eigene Schuld fehl. Die Notfallnummer war am Anreisetag, einem Sonntag, nämlich nicht besetzt. Daher reklamierten sie schriftlich einen Tag später und erhielten nach vier Wochen die Ablehnung des Anbieters: Die Mängel seien nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet worden.
Leider garantiert auch das Einhalten der Meldefrist keine Sicherheit. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegen Fälle vor, in denen zwar Servicekräfte vor Ort anrückten, die Reinigung aber eher oberflächlich erfolgte, z. B. mit Chlorspray. Die eigentlichen Probleme, wie beispielsweise Schimmel, blieben aber weiterhin bestehen. Auch müssen Urlauber damit rechnen, dass die Anbieter nicht alles, was die Gäste stört, auch anerkennen und eine Rückzahlung im Ergebnis nur sehr gering ausfällt, wenn überhaupt.
Zu Gunsten der Verbraucher: Das Europäische Verbraucherzentrums Deutschland konnte helfen
Für die Reisegäste ging es am Ende zumindest finanziell gut aus. Da keine Lösung in Sicht war, nahmen sie Kontakt zum Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland auf, das ihr Anliegen gemeinsam mit den Kollegen aus Dänemark klären konnte. „Reisende sollten sich unbedingt vor Buchung eines Ferienhauses darüber informieren, was sie erwarten kann und wie sie sich im Ernstfall am besten verhalten“, rät Sabine Blanke. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei Ferienhäusern gelten die für Pauschalreisen anzuwendenden Minderungstabellen nicht. Sicher reist, wer beispielsweise vertrauenswürdigen Empfehlungen folgt. Wenn Familienmitglieder, Freunde, Kollegen oder Bekannte von einem konkreten Ferienhaus schwärmen, könnte das vielleicht das nächste Reiseziel sein.
Tipps für den Umgang mit Mängeln in Ferienhäusern
- Reisen Sie nicht kommentarlos ab: Wer ohne zu reklamieren abreist, muss mit dem kompletten Verlust des Geldes rechnen.
- Rufen Sie alle Notfallnummern an, die Sie haben, und verlangen Sie sofortige Beseitigung der Mängel. Eventuell bietet sich eine Anreise an Werktagen an, da dies die Chance erhöhen kann, jemanden zu erreichen.
- Machen Sie Fotos von allen Mängeln, die Ihnen am und im Haus auffallen. Fotografieren Sie vorsichtshalber auch die Zählerstände für Strom und Gas.
- Reklamieren Sie schriftlich, E-Mail ist ausreichend. Bewahren Sie den Schriftverkehr auf, damit Sie einen Nachweis haben. Telefonate sind als Nachweis ungeeignet.
- Bleiben Sie hartnäckig: Vor allem dann, wenn Sie wissen, dass das Haus nach Ihrer Abreise weitervermietet wurde. Kleinere Ärgernisse, wie schmutziges Geschirr oder ein Boden mit Laufspuren, lassen sich oft selbst schnell beheben. Bestehen Sie dann aber darauf, die Endreinigungsgebühren zu kürzen oder keine zu bezahlen.
- Denken Sie über Kompromisse nach: Wenn nur ein Zimmer unbewohnbar ist, versuchen Sie, eine Lösung zu finden, ohne dass Sie sich sofort eine neue Unterkunft suchen müssen. Bedenken Sie, dass ein neues Ferienhaus nicht so einfach zu finden ist, wie ein neues Hotelzimmer. Vor allem in der Hauptsaison.
- Rechnen Sie mit Mahnungen: wenn noch offene Geldbeträge in Streit stehen. In einem solchen Fall sollten Sie zeitnah das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kontaktieren.
Kostenlose Hilfe bei Problemen mit Ferienhäusern
Wenn Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Der Service ist kostenlos.
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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