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Reizthema der Woche: Bürgschaften sind bei Überforderung des Bürgen nichtig
NRW-Lokalradio-Hörer stellen ihre Fragen in der Sendung "Infothek - Reizthema der Woche"

Oberhausen (ots)

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts in
Frankfurt erklärt Bürgschaften von Ehepartnern unter bestimmten
Umständen für nichtig. So liege ganz klar eine finanzielle
Überforderung des Bürgen vor, wenn er nicht einmal die Zinsen für ein
Darlehen aufbringen kann.
In dem Fall einer Ehefrau, die bei einem eigenen Einkommen von
rund  700 Euro monatlich die Bürgschaft für über 200.000 Euro
übernommen hatte, erklärte das Gericht den Bürgschaftsvertrag für
sittenwidrig und damit nichtig. Der Bank wurde von den Richtern
vorgehalten, die emotionale Bindung zwischen der Bürgin und ihrem
Ehemann ausgenutzt zu haben.
In der Sendung "Infothek - Das Reizthema der Woche" geht es
morgen, Freitag, 24. Juni 2005, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, um die
Frage "Wann ist eine Bürgschaft nichtig?" Über die Hotline unter der
Nummer 0180/55 88 770 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
können die NRW-Lokalradio-Hörer ihre Fragen zu diesem Thema stellen.
Gemeinsam mit Infothek-Moderator Marc Weiß wird ein Experte die
wichtigsten Sachverhalte erläutern.

Pressekontakt:

Annette Schmiedel
Leiterin Unternehmenskommunikation
radio NRW GmbH
Telefon: 02 08 / 85 87-115
Email: an.schmiedel@radionrw.de

Original-Content von: radio NRW GmbH, übermittelt durch news aktuell

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