Alle Storys
Folgen
Keine Story von Four 20 Pharma GmbH mehr verpassen.

Four 20 Pharma GmbH

Four 20 Pharma: G-BA-Beschluss stärkt patientenzentrierte Medizinalcannabis-Versorgung

Four 20 Pharma: G-BA-Beschluss stärkt patientenzentrierte Medizinalcannabis-Versorgung
  • Bild-Infos
  • Download

Essen/Paderborn (ots)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) senkt die Hürden für die Verordnung von Medizinalcannabis durch gesetzliche Krankenkassen. In einem jüngst getroffenen Beschluss legte der Ausschuss Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt für Medizinalcannabis-Verordnungen fest. Diese Entscheidung des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ermöglicht es einer breiten Palette von Fachärzten, Cannabis ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen zu verschreiben.

Mit einer bedeutenden Neuerung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Vorschriften gelockert, die bisher die Verordnung von Medizinalcannabis reglementierten. In vielen Fällen benötigen Ärzte fortan keine vorherige Genehmigung der gesetzlichen Krankenversicherungen mehr. Die Four 20 Pharma GmbH, ein führendes Unternehmen im Bereich Medizinalcannabis in Deutschland, befürwortet den Beschluss als weiteren Schritt zur Verbesserung der Patientenversorgung.

"Diese Entscheidung schafft für eine Vielzahl von Ärzten die Möglichkeit, Medizinalcannabis ohne bürokratische Hindernisse zu verschreiben", sagt Thomas Schatton, Gründer und CEO von Four 20 Pharma. "Der G-BA erleichtert somit den Zugang zu Medizinalcannabis für Patienten, die von dieser Therapie profitieren können, und stärkt darüber hinaus die Position der Ärzteschaft bei der Behandlung ihrer Patienten."

Derzeit unterliegt die erste Verordnung von Medizinalcannabisprodukten in der Regel einem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen, was bürokratische Hürden mit sich bringt. Bei einem Produktwechsel ist auch für Folgeverordnungen bis dato eine erneute Genehmigung erforderlich.

Fortan entfällt der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen jedoch unter bestimmten Bedingungen. Fachärzte aus insgesamt 16 Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie mit fünf Zusatzbezeichnungen können künftig ohne vorherige Freigabe durch die Krankenkassen Medizinalcannabis verordnen. Dazu gehören unter anderem Fachärzte für Allgemeinmedizin, Inneren Medizin mit verschiedenen Schwerpunkten, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Ärzte mit Zusatzbezeichnungen wie Palliativmedizin und spezielle Schmerztherapie.

Verbesserung der Patientenversorgung erwartet

Zudem hat der GB-A festgelegt, dass eine Überprüfung des Verordnungsgeschehens nach 15 Monaten stattfindet. Dies gewährleistet eine kontinuierliche Evaluation der neuen Regelung und ermöglicht Anpassungen, falls diese notwendig werden. Mediziner, die unsicher sind, ob die Voraussetzungen für eine Cannabisverordnung im Einzelfall gegeben sind, können weiterhin eine freiwillige Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen.

Schatton ergänzt: "Der G-BA hat mit dieser Entscheidung gezeigt, dass die Bedeutung von Medizinalcannabis in verschiedenen Anwendungsgebieten erkannt wird. Wir sind überzeugt, dass der Wegfall des Genehmigungsvorbehalts zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischen Schmerzen und anderen Erkrankungen führen wird, die auch nach der Prüfung nach 15 Monaten Bestand haben wird."

Der Beschluss tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Gesundheit ihn innerhalb von zwei Monaten rechtlich nicht beanstandet hat und er im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Über die Four 20 Pharma GmbH

2018 von Thomas Schatton, Torsten Greif, Wilhelm Schoening und Ireneusz Storm in Paderborn gegründet, ist die Four 20 Pharma GmbH heute bereits einer der führenden Hersteller von Medizinalcannabis in Europa. Das Unternehmen liefert ausschließlich unbestrahlte, handverarbeitete und schonend getrocknete Blüten im Goldstandard. Das bedeutet, dass die Produkte die vorgegebenen Produktionsanforderungen weit übertreffen.

Bei Four 20 Pharma steht das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle. Deswegen hat das Unternehmen es sich zur Aufgabe gemacht, die Versorgung mit hochqualitativem Medizinalcannabis sicherzustellen, so dass Ärztinnen und Ärzte den Erkrankten bestmögliche Therapiemöglichkeiten bieten können. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, betreibt Four 20 Pharma massive Aufklärungsarbeit zur Wirksamkeit der Cannabispflanze, die nach wie vor mit althergebrachten Stigmata und Vorurteilen belegt ist.

Four 20 Pharma ist in den vergangenen Jahren schnell gewachsen und inzwischen Teil von Curaleaf Holdings, dem weltweit größten Anbieter von Cannabis-Konsumgütern mit mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 21 Staaten der USA. Seit September 2022 gehören Curaleaf 55 Prozent der Four 20 Pharma-Firmenanteile. Thomas Schatton und Torsten Greif sind noch heute als Geschäftsführer (CEO) tätig und am Firmensitz in Paderborn für rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich. Inzwischen ist das Paderborner Unternehmen bereits in fünf europäischen Märkten aktiv: Deutschland, Großbritannien, Tschechien, Schweiz und Polen.

Pressekontakt:

Ihre PR-Ansprechpartner:
Lena Reichmann
Senior Editor
Heyst GmbH
l.reichmann@heyst.com
+49 (0)176 266 967 41

Marvin Renner
Junior Consultant
Heyst GmbH
m.renner@heyst.com
+49 (0)201 890 631 92

Milena Ochsmann
Senior Consultant
Heyst GmbH
m.ochsmann@heyst.com
+49 (0)201 890 631 992

Original-Content von: Four 20 Pharma GmbH, übermittelt durch news aktuell