WANGEMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressemitteilung zur RTL-Sendung Team Wallraff - Reporter Undercover, Schmutz und Gier Undercover in der Reinigungsbranche, Erstausstrahlung am 04.04.2024, 20:15 Uhr
Hamburg (ots)
Die Astrein Exzellent Gebäudemanagement International GmbH ist ein langjähriges und überregionales Gebäudereinigungsunternehmen mit Sitz in Hamburg.
Astrein Exzellent hat die Berichterstattung zum Anlass genommen, ein etwaiges Fehlverhalten zu überprüfen.
Astrein Exzellent wird als Gebäudereinigungsunternehmen regelmäßig von der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereiniger-Handwerk e.V. ohne Unregelmäßigkeiten kontrolliert. Astrein Exzellent ist zudem DIN EN 9001:2015 zertifiziert und stellt sich regelmäßigen Audits. Auch der Zoll kontrolliert Astrein Exzellent regelmäßig - ohne Beanstandungen. Astrein Exzellent hält sich an die rechtlichen und behördlichen Vorgaben.
Die in der Berichterstattung erhobenen Vorwürfe und die dort aufgezeigten Zustände nimmt Astrein Exzellent gleichwohl sehr ernst und wird diesen auch weiterhin - unabhängig von der Berichterstattung - nachgehen und auf die Einhaltung der gesetzlichen und damit im Einklang stehenden vertraglichen Bestimmungen bestehen. Dabei stellt Astrein Exzellent heraus, den investigativen Journalismus zu schätzen und die Medienbranche als wichtiges Korrektiv in der Gesellschaft einzustufen. Astrein Exzellent sieht sich aus Fürsorge ihren Mitarbeitern gegenüber gehalten und aus höchster Vorsicht veranlasst, etwaigen Verdachtsmomenten - welchen Ursprung sie auch immer haben mögen - nachzugehen.
Astrein Exzellent hat die Berichterstattung auch zum Anlass genommen, die Abläufe mit der Auftraggeberin, dem Hotel Jufa Hafencity, zu besprechen. Astrein Exzellent wird gemeinsam versuchen, insbesondere die personellen Schnittstellen beider Unternehmen zu optimieren. Astrein Exzellent stellt klar, dass Verfehlungen von Hotel Jufa Hafencity nicht Verfehlungen von Astrein Exzellent sind.
Ebenso kommt das zwischen beiden Unternehmen vereinbarte Leistungsverzeichnis inklusive des erwarteten Zimmerkontingents auf den Prüfstand. Astrein Exzellent betont erneut, dass die in der Berichterstattung erwähnten Zimmerkontingente für die Reinigungskräfte reine Zielvorgaben sind. Die Vorgabe (besser: Erwartung) ist nach den bisherigen Erfahrungen von Astrein Exzellent realistisch für die mit der erforderlichen Sorgfalt zu reinigenden Zimmerzahl pro Stunde. Sie stellt einen auf langjähriger Erfahrung beruhenden Grenzwert dar; je nach individueller Größe oder Verunreinigung des Zimmers oder ob Gäste abreisen oder verbleiben, liegt der Durchschnitt zwischen ca. 2,75 und ca. 3,5. Die arbeitsvertraglichen Bestimmungen sehen variable Zimmerkontingente pro Stunde vor. Die Reinigungskräfte werden tariflich bezahlt. Die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Zimmerkontingente hat keine Auswirkungen auf den vertraglich geregelten tariflichen Stundensatz. Astrein Exzellent hat die Berichterstattung aber vorsorglich zum Anlass genommen, die Teamleiter vor Ort im Rahmen arbeitsrechtlicher Maßnahmen erneut dafür zu sensibilisieren, dass dem Reinigungspersonal keine Kürzung ihres Stundenlohns bei Nichterreichung der Zielkontingente in Aussicht gestellt wird - auch bzw. gerade auch nicht als sog. Kollektivstrafe. Von solchen - unzulässigen - Drohungen distanziert sich Astrein Exzellent ausdrücklich.
Astrein Exzellent betont, dass der Berichterstattung auch nicht zu entnehmen ist, dass den Mitarbeitern bei Nichteinhaltung der Zielvorgaben der Stundenlohn tatsächlich gekürzt wurde.
Die Kunden von Astrein Exzellent stellen hohe Ansprüche an die Sauberkeit. Astrein Exzellent betont, dass der Berichterstattung auch nicht zu entnehmen ist, dass die Reinigungskräfte diesen hohen Ansprüchen nicht gerecht geworden wären. Die Kunden von Astrein Exzellent sind mit der Arbeitsleistung der Reinigungskräfte sehr zufrieden.
Es gilt als branchenüblich, dass im Niedriglohnsektor erhebliche Sprachbarrieren bestehen. Ein Mangel an Fachkräften führt hingegen nicht zur Ausbeutung derselben. Astrein Exzellent ist stolz darauf, über eine mulikulturelle Belegschaft zu verfügen, auch wenn die Fluktuation - branchenüblich - relativ hoch ist. Astrein Exzellent sieht dies auch als Chance und Herausforderung für interkulturelle Begegnungen. Astrein Exzellent hat die Berichterstattung gleichwohl zum Anlass genommen, mit den Teamleitern vor Ort auch über die Art und Weise einer respektvollen, individuellen und vor allem vertrauensvollen Kommunikation mit dem Reinigungspersonal zu sprechen.
Astrein Exzellent betont, dass Mitarbeitende keine Arbeitsverträge über 20 oder 30 Wochenstunden erhalten haben, obwohl deren Regelarbeitszeit wesentlich höher ist. Die Mitarbeitenden werden tariflich bezahlt. Der Lohn nach einem Arbeitstag richtet sich nach der gearbeiteten Zeit. Sofern Mitarbeitende vertraglich vorgesehene Überstunden leisten, werden diese - wenn sie nicht durch Verkürzung der festgelegten Wochenarbeitszeit an anderen Werktagen innerhalb von einem Monat ausgeglichen werden - auch vertraglich abgerechnet und entsprechend vergütet. Dies gilt selbstverständlich auch z. B. für Sonntags- oder Feiertagszuschläge - so geschehen auch auf der Lohnabrechnung der RTL-Reporterin. Es trifft indes zu, dass - korrekt abgerechneter - Lohn auch in Einzelfällen bar ausgezahlt wird, nämlich dann, wenn das betroffene Personal noch kein Bankkonto besitzt. Andere Barauszahlungen finden nicht statt.
Der Berichterstattung ist insbesondere in dem Punkt zu widersprechen, dass einige der Reinigungskräfte in Wohnungen der Astrein Exzellent untergekommen sind. Richtig ist, dass Astrein Exzellent teilweise Mitarbeitende überobligatorisch dabei unterstützt, Unterkünfte zu finden. Die Annahme dieses überobligatorischen Angebots ist freiwillig und stellt keine arbeitsvertragliche Pflicht dar. Häufig dienen diese Unterkünfte nur zur kurzfristigen Überbrückung, solange die Mitarbeitenden eine eigene Unterkunft gefunden haben. Astrein Exzellent mietet keine Unterkünfte für die Belegschaft an.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Björn Hendrik Wangemann, LL.M.
040-450 63 814
wangemann@wangemann.hamburg
Original-Content von: WANGEMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell