Bußgelder für Masken-Verweigerer: Das kostet es in Europa
Burgbernheim (ots)
- Virusbedarf.de vergleicht die Bußgelder bei Verstoß gegen die Maskenpflicht in 23 europäischen Hauptstädten
- In Rom wird eine Missachtung mit mindestens 400 Euro am härtesten bestraft
- Große Unterschiede innerhalb Deutschlands
In vielen europäischen Ländern gilt derzeit eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen oder dem ÖPNV, deren Missachtung leicht mit einem Bußgeld bestraft werden kann. In welchem Land dieses derzeit am höchsten ist, hat der Anbieter für Schutzausrüstung, Virusbedarf.de, untersucht. Dafür verglich das Unternehmen in 23 europäischen Hauptstädten, ob eine Maskenpflicht gilt und wie hoch die jeweilige Strafe bei Verstoß mindestens ausfällt.
In Rom und Brüssel werden Masken-Sünder besonders abgestraft
In Rom können auf Personen, die ihre Masken falsch oder gar nicht tragen, demnach die höchsten Strafen zukommen. Sollte die Polizei zu dieser Maßnahme greifen, werden mindestens 400 Euro pro Strafzahlung verhängt. Der Höchstsatz liegt bei insgesamt 3.000 Euro.
In Brüssel lassen die Behörden ebenfalls wenig Deutungsspielraum beim Tragen der obligatorischen Masken zu: Wer der Auflage nicht pflichtgemäß nachkommt, muss mindestens 250 Euro Strafe zahlen. Die dritthöchsten Bußgelder werden in Athen und Sofia mit jeweils 150 Euro verhängt.
Mildere Beträge in Dublin, Luxemburg, Wien und Berlin
In Dublin setzen die Behörden hingegen auf deutlich weniger drastische Maßnahmen und verlangen beim Verstoß gegen die Maskenpflicht nur 25 Euro. Bei Wiederholungen verdoppelt sich der Betrag zunächst auf 50 und anschließend auf 100 Euro. Auch in Luxemburg werden 25 Euro fällig. Die zweitniedrigsten Bußgelder werden in Wien und Berlin verhängt: Hier liegt der Mindestbetrag bei 50 Euro. In Amsterdam sind die Zahlungen mit 95 Euro ebenfalls noch vergleichsweise moderat und überschreiten nicht die 100 Euro Grenze. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Strafe aller untersuchten Städte beträgt 127 Euro.
Deutliche Unterschiede innerhalb Deutschlands
Die international unterschiedlich gehandhabten Bußgeldhöhen lassen sich auch in Deutschland beobachten: In Bayern und NRW wird der Verstoß gegen die Maskenpflicht mit 150 Euro bundesweit am härtesten bestraft. Deutlich milder fällt das Bußgeld hingegen in Thüringen (60 Euro) oder Mecklenburg-Vorpommern sowie Baden-Württemberg (25 Euro) aus. In Niedersachsen wird die Erhöhung von 20 auf 150 Euro aktuell geplant.
Yannick Spang, Inhaber von Virusbedarf.de, kommentiert:
"Das Tragen von Atemschutzmasken gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Wer sich daran nicht halten will, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Strafen übertreffen in ihrer Höhe die Anschaffungskosten für Masken dramatisch. Das sollte auch die letzten Verweigerer überzeugen, sich selbst und ihre Mitmenschen zu schützen."
Eine Auflistung sämtlicher Ergebnisse finden Sie unter:
Über Virusbedarf.de
Virusbedarf.de ( www.virusbedarf.de) ist ein Anbieter für Schutzausrüstung, der unter anderem zertifizierte Einweg- sowie KN95-Masken zu fairen Preisen vertreibt. Hinter dem Online-Shop steht das Importunternehmen ASTTC Co. Ltd mit deutschem Inhaber, sowie die Partner Lupudu GmbH und hellocustoms GmbH, die für Logistik, Kundenbetreuung, Import, Verzollung und Produktbeschaffung zuständig sind. Virusbedarf.de wurde im April 2020 gegründet und hat seinen Unternehmenssitz in Burgbernheim.
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