Betriebliche Altersversorgung: Was bedeutet "Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung" für die Arbeitnehmer?
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Düsseldorf (ots)
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Die jüngste Rentenreform räumt jedem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen durch Umwandlung von Entgeltbestandteilen ein. Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, Teile seines Monatsgehaltes, das Weihnachts- oder Urlaubsgeldes direkt in den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu investieren. Arbeitgeber, die bisher keine betriebliche Versorgung eingerichtet haben, müssen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung einräumen. Dort, wo bereits ein Entgeltumwandlungs-Modell existiert, ist zu prüfen, ob es dem Rechtsanspruch genügt. Wichtig für Arbeitnehmer ist: Ein einmal durch Entgeltumwandlung erworbener Anspruch auf Betriebsrente kann nicht mehr erlöschen, auch nicht bei Betriebs- oder Berufswechsel. Er ist "unverfallbar".
Das Recht auf Entgeltumwandlung ist allerdings dem sogenannten Tarifvorrang untergeordnet, der sich auf das Gehalt bezieht, das auf der Grundlage eines Tarifvertrags gezahlt wird. Über- und außertarifliches Entgelt ist davon nicht betroffen. Mitglieder einer Gewerkschaft oder Beschäftigte, für die ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag gilt, können also ihren Anspruch auf die Umwandlung der tarifgebundenen Entgeltbestandteile nur dann geltend machen, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht, d.h. eine sogenannte Tarif-Öffnungsklausel enthält.
Unabhängig von der Größe des Betriebes profitieren von der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung alle Arbeiter, Angestellten und Azubis, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind. Die Bestimmungen gelten weitestgehend auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Arbeitnehmer, die sich an dieser freiwilligen betrieblichen Altersversorgung beteiligen, erwerben zusätzlich zu ihren gesetzlichen Rentenansprüchen eine Anwartschaft auf eine spätere betriebliche Rentenzahlung. "Die Entgeltumwandlung eröffnet den Arbeitnehmern attraktive Möglichkeiten, ihre privaten Altersvorsorgemaßnahmen sinnvoll zu ergänzen", erklärt Frank Neuroth, Vorstandsmitglied der zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden VICTORIA Lebensversicherung AG. "Im günstigsten Fall können betriebliche und private Vorsorge sogar so miteinander kombiniert werden, dass der Arbeitnehmer doppelt profitiert."
Für die Entgeltumwandlung stehen prinzipiell fünf verschiedene Durchführungswege zur Wahl, die von den Unternehmen selbst oder von externen Anbietern umgesetzt und verwaltet werden: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse. Bei drei von ihnen, bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, ist zusätzlich die staatliche Förderung mit finanziellen Zulagen und Steuervergünstigungen ("Riester-Rente") möglich.
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