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Welche Risiken ergeben sich aus dem Berliner Testament?

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Medieninformation

Welche Risiken ergeben sich aus dem Berliner Testament?

  • Pflichtteilsansprüche bleiben bestehen
  • Steuerliche Konsequenzen beachten

Weißenthurm, 17.08.2020. Viele Ehepaare entscheiden sich für ein Berliner Testament, damit im Todesfall die oder der Hinterbliebene abgesichert ist. Doch auch dabei gibt es finanzielle Risiken. Darauf weist das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten (NDEEX) hin.

In einer Familie mit Kindern sieht die gesetzliche Erbfolge vor, dass die überlebende Ehefrau oder der überlebende Ehemann sowie die Kinder gemäß einer bestimmten Quote erben. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft, was wiederum häufig zu Streitigkeiten führt. Um das zu vermeiden, entscheiden sich viele Menschen in Deutschland für das sogenannte Berliner Testament. Die Eheleute setzen sich dabei gegenseitig als Erbende ein. Die Kinder sind erst an der Reihe, wenn auch der zweite Elternteil stirbt. Damit ermöglicht das Berliner Testament der Ehefrau oder dem Ehemann eine bessere Absicherung und mehr Freiheit.

Doch diese Regelung hat auch Nachteile: Selbst wenn ein Berliner Testament vorhanden ist, haben die Kinder Pflichtteilsansprüche, die sie durchsetzen können. Diese Ansprüche müssen bar ausgeglichen werden. Das wird häufig zum Problem, wenn nicht genügend Liquidität vorhanden ist. Eine Möglichkeit, das zu verhindern, sind Pflichtteilsstrafklauseln. Dabei wird im Testament verfügt, dass ein Kind bestimmte Konsequenzen in Kauf nehmen muss, wenn es seinen Pflichtteilsanspruch nach dem Tod der oder des Erstversterbenden geltend macht - zum Beispiel, dass es im zweiten Erbfall auch nur mit dem Pflichtteil rechnen kann. Eine Alternative ist es, für den ersten Erbfall einen Pflichtteilsverzicht mit den Kindern zu vereinbaren. "Dies ist die passende Lösung, um die Ehefrau oder den Mann abzusichern, damit sie nicht in wirtschaftliche Nöte kommen", erklärt Hans-Oskar Jülicher. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Mitglied des Expertennetzwerks NDEEX.

Vorsicht bei größeren Vermögen

Wer ein größeres Vermögen zu vererben hat, sollte auch den steuerlichen Aspekt beachten: Denn beim Berliner Testament gehen die Steuerfreibeträge für die Kinder beim ersten Erbfall ersatzlos und unwiederbringlich verloren. Zu vermeiden ist dies nur durch eine geschickte testamentarische Gestaltung - beispielsweise mithilfe von Vermächtnissen. Hierbei beraten Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht. Gute Adressen finden Interessierte zum Beispiel auf www.ndeex.de.

Über NDEEX:

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) besteht seit 2003. In dem Verein haben sich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht aus ganz Deutschland und der Schweiz zusammengeschlossen. Seine Ziele sind die hochkompetente Beratung der Mandantinnen und Mandanten, Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander sowie die allgemeine Aufklärung über Fragen des Erbrechts. Auf der Website www.ndeex.de finden Interessierte umfangreiche Informationen zum Thema sowie die Kontaktdaten von kompetenten Erbrechtsanwältinnen und -anwälten. Außerdem betreibt NDEEX den YouTube-Kanal "Erbrecht TV".

Christoph Kommunikation
Telefon: 040 609 4399-30 
ndeex@christoph-kommunikation.de
 https://www.christoph-kommunikation.de