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BGH-Urteil zum digitalen Nachlass: Facebook muss direkten Zugriff gewähren

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Medieninformation

BGH-Urteil zum digitalen Nachlass: Facebook muss direkten Zugriff gewähren

Weißenthurm, 10.09.2020. Facebook muss den Erbinnen und Erben vollen Zugang zum vollständigen Benutzerkonto der Verstorbenenund den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten gewähren. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) schon am 12.07.18 (III ZR 183/17) entschieden. In einem Beschluss vom 27.08.2020 präzisierte der BGH (III ZB 30/20) im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen Facebook nun, was unter "Zugang" zu einem Benutzerkonto zu verstehen ist. Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX) begrüßt diese Entscheidung.

In dem entschiedenen Fall hatten die Eltern Facebook erfolgreich darauf verklagt, ihnen Zugang zum Benutzerkonto ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren. Facebook stellte den Eltern daraufhin jedoch nur eine Kopie des ausgelesenen Kontoinnhalts in Form eines 14.000-seitigen PDFs zur Verfügung. Dies reichte weder den Eltern noch dem BGH aus. Facebook muss, so der BGH, den Eltern "Zugang" und damit die Möglichkeit einräumen, "vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so 'bewegen' zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte".

"Für Erbinnen und Erben sind diese Entscheidungen ein sehr wichtiges Signal", so das Urteil des Netzwerks Deutscher Erbrechtsexperten e. V. (NDEEX). "Sie gelten übrigens für alle digitalen Daten in sozialen Medien sowie für zum Beispiel SMS, WhatsApp-Nachrichten und E-Mails. Allerdings wird es bei Daten auf externen Servern von Providern immer auf den jeweiligen Vertrag der verstorbenen Person mit dem Provider ankommen, denn exakt dieses Vertragsverhältnis geht mit allen Rechten sowie Haupt- und Nebenleistungs-Pflichten auf die Erbin oder den Erben über. Ihr oder ihm stehen also immer ,nur' die Rechte gegenüber dem Provider zu, wie sie auch der Erblasserin oder dem Erblasser zugestanden haben."

Zur Pressemitteilung des BGH

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Über NDEEX:

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten e.V. (NDEEX) besteht seit 2003. In dem Verein haben sich Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht aus ganz Deutschland und der Schweiz zusammengeschlossen. Seine Ziele sind die hochkompetente Beratung der Mandantinnen und Mandanten, Erfahrungs- und Wissensaustausch untereinander sowie die allgemeine Aufklärung über Fragen des Erbrechts. Auf der Website www.ndeex.de finden Interessierte umfangreiche Informationen zum Thema sowie die Kontaktdaten von kompetenten Erbrechtsanwältinnen und -anwälten. Außerdem betreibt NDEEX den YouTube-Kanal "Erbrecht TV".

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