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VORBERICHT | Promi-Fotos als Aufmerksamkeitsköder: Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung zum Clickbaiting

VORBERICHT | Promi-Fotos als Aufmerksamkeitsköder: Bundesgerichtshof fällt Grundsatzentscheidung zum Clickbaiting

Was haben TV-Moderator Günther Jauch und Sacha Hehn gemeinsam? Beide fanden sich eines Tages ohne ihr Einverständnis in den Medien als Werbe-Testimonial wieder. Und beide zogen gegen die unfreiwillige Veröffentlichung ihrer Fotos bis vor den Bundesgerichtshof. Der entscheidet am 21.1.2021 darüber, ob den Prominenten nachträglich eine Lizenzgebühr zusteht.

Günther Jauchs Bild war zusammen mit drei anderen Prominenten von der Programmzeitschrift TV-Movie als Köder auf deren Facebook-Seite verwendet worden, verbunden mit dem Text: „Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen”. Durch Anklicken der Meldung wurden die Leser auf die Internetseite der Zeitschrift weitergeleitet, wo wahrheitsgemäß über die Erkrankung des zwischenzeitlich verstorbenen Moderators Roger Willemsen berichtet wurde. Informationen über den unstreitig hiervon nicht betroffenen Günther Jauch fanden sich dort nicht. Nach öffentlicher Kritik löschte die Redaktion den Text nach kurzer Zeit.

„Das Oberlandesgericht Köln sprach Günther Jauch eine fiktive Lizenzgebühr von 20.000 Euro zu, obwohl den Link nur rund 6.000 Leser angeklickt hatten. Das begründeten die Richter aus der Domstadt damit, dass das Bild des Moderators unzulässig und ohne jeden Informationswert kommerziell genutzt worden sei“, berichtet Rechtsanwalt Robert Jung aus der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger. Die haltlosen Spekulationen über eine mögliche Krebserkrankung lagen an der Grenze zu einer bewussten Falschmeldung, stellten die Richter vom Rhein fest. Sie erkannten ein typisches Beispiel für einen so genannten Klickköder (“clickbaiting”), bei dem die reißerische Überschrift in Verbindung mit Bildern Prominenter bei den Lesern eine Neugierlücke öffnet. Die Beliebtheit von Günther Jauch sei gezielt zu dem Zweck ausgenutzt worden, um möglichst viel Traffic auf die eigene Internetseite umzuleiten, den eigenen Internetauftritt bekannter zu machen und durch die so erzeugten Klicks dort Werbemehreinnahmen zu erzielen, betonte das Gericht.

Ob sich der Bundesgerichtshof dieser Rechtsansicht anschließt, bleibt abzuwarten (Az.:I ZR 120/19). In der mündlichen Verhandlung ließ der Senatsvorsitzende Thomas Koch aber durchblicken, dass man „Rätsel“ auch ohne Eingriff ins Persönlichkeitsrecht stellen könne. „Spricht der BGH Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr zu, wird diese Art des Clickbaitings schnell zurückgehen, denn der Verwender der Fotos muss dann mit hohen Abmahnkosten und Schadensersatzzahlungen rechnen“, prognostiziert der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Robert Jung.

In dem zweiten vom Bundesgerichtshof zu verhandelnden Fall fand der Schauspieler Sascha Hehn sein Konterfei eines Tages in der Bild am Sonntag wieder, die ihn als Traumschiff-Kapitän abgebildet hatte – und zwar als Köder für ein „Urlaubslotto", bei dem eine Kreuzfahrt zu gewinnen war (Az.: I ZR 207/19).

„In beiden Fällen geht es um die Werbung für eine Zeitschrift, was prinzipiell von der Pressefreiheit umfasst ist. Deshalb wird es spannend sein, wie der Bundesgerichtshof Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz gewichtet“, erläutert Rechtsanwalt Robert Jung.

Weitere Fragen zum Thema beantwortet der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Dr. Robert Jung von der Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger gern. Auch im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs steht er Medienvertretern für ein Interview, einen Gastbeitrag oder Statements zur Verfügung.

Pressekontakt: Marcus Creutz, Public & Media Relations, Am Stocker 20, 83661 Lenggries, T: 0170-5456533, www.marcus-creutz.de, E-Mail: info@marcus-creutz.de

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