Steuerfahnder im Raum Düsseldorf entdeckten Raubkopien im Wert von über 3,7 Millionen Mark
Landgericht Wuppertal verurteilt illegalen Software-Händler zu fünfeinhalb Jahren Haft
München (ots)
Nach drei Verhandlungstagen hat die 6. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal am 24. März den Geschäftsmann Lothar K. aus Langenfeld bei Düsseldorf der Steuerhinterziehung sowie Urheberrechts- und Markenverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Die Einzelstrafe wegen illegalen Handels mit mehreren tausend gefälschten Microsoft Produkten betrug zwei Jahre und wurde in die Gesamtstrafe integriert. Mit dem Urteil wollte das Gericht ein Signal setzen, dass Software-Piraterie kein Kavaliersdelikt sei, äußerte der Richter ausdrücklich.
Die Geschäftsräume des 50jährigen Angeklagten wurden im April letzten Jahres aufgrund schwerwiegender Verdachtsmomente von Steuerfahndern durchsucht. Dabei stießen die Beamten auf den Mietvertrag einer Garage, in der sie kurze Zeit später eine große Menge gefälschter Microsoft Produkte sicherstellten: 4.589 Raubkopien von Microsoft Office 97, 73 gefälschte Windows NT Server CD-ROMs und 958 nachgemachte Handbücher war die unerwartete Bilanz dieser Razzia.
Vor Gericht sagte K. zunächst aus, er fühle sich weder für die ihm vorgeworfenen steuerrechtlichen Vergehen, noch für die urheberrechtlichen Straftaten verantwortlich, gestand jedoch am zweiten Verhandlungstag seine Schuld in Teilbereichen ein. In den übrigen Bereichen wies das Gericht die Darstellung des Angeklagten wegen der eindeutigen Beweislast als unsachlich zurück. Dem Antrag der Verteidigung auf Haftprüfung wurde nicht stattgegeben und K. nach Abschluss der Beweisaufnahme und Zeugenaussagen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Mit der zweijährigen Freiheitsstrafe für die Urheberrechtsverletzung kam das Gericht der Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin Microsoft entgegen, die hier drei Jahre Haft gefordert hatten. Bei der Urteilsbegründung nannte der vorsitzende Richter im Bereich der Urheberrechtsverletzung auch generalpräventive Gründe. Es sei notwendig, geistiges Eigentum sehr viel besser vor Urheberrechtsverletzungen zu schützen. Die zunehmende Welle von Computer-Piraterie müsse unbedingt gestoppt werden, das hohe Strafmaß im aktuellen Fall solle sehr wohl als abschreckendes Beispiel verstanden werden.
"Wir begrüßen dieses Urteil und vor allem die Urteilsbegründung sehr", so Martina Wimmer, Sprecherin Software-Piraterie Microsoft GmbH. "Bemerkenswert hoch ist das Strafmaß vor allem vor dem Hintergrund ausgefallen, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Das zeigt deutlich, dass dem Schutz von Software als geistigem Eigentum ein höherer Stellenwert beigemessen wird als in der Vergangenheit."
Zusätzlich zu der Haftstrafe steht dem Beschuldigten noch eine Schadensersatzforderung seitens Microsoft in Höhe von über 3,7 Millionen Mark bevor. Die erforderlichen zivilrechtlichen Schritte werden in den nächsten Tagen von dem Software-Hersteller eingeleitet.
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