Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet über Unbundling Fall
Gesonderter Vertrieb für DSP-Produkte urheberrechtlich nicht durchsetzbar
Unterschleißheim / Karlsruhe (ots)
Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied gestern nach mündlicher Verhandlung über die Frage, ob das Trennen von DSP (Delivery Service Pack)-Software von der zugehörigen Hardware und der ungekoppelte Weiterverkauf der Software zulässig sei oder nicht (sogenanntes Unbundling). Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass Software-Unternehmen das Unbundling nicht durch Beschränkung des urheberrechtlichen Vertriebsrechts einschränken können.
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Software-Industrie in Deutschland. Microsoft arbeitet, wie auch viele andere Software-Hersteller, vor allem im Bereich der Betriebssysteme mit mehreren Vertriebskanälen. So werden unter anderem Programme zum isolierten Erwerb für Verbraucher verkauft (Paketprodukte). Ein weiterer Weg ist das Angebot von Programmen als DSP-Versionen zur Erstausstattung mit neuen PCs. Diese DSP-Versionen dürfen nach den Lizenzbestimmungen von Microsoft nur zusammen mit der neuen Hardware an den Kunden verkauft werden. Hier entschied nun der BGH, dass diese Regelung wegen der sogenannten Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts in dieser Form nicht durchsetzbar sei. Für die Software-Industrie bedeutet das, dass dieses weit verbreitete und akzeptierte Vertriebsmodell überdacht und entsprechend angepasst werden muss.
Das DSP-Vertriebsmodell ist prinzipiell sehr verbraucherfreundlich: Die Software ist besonders preisgünstig, und der Kunde hat keinen Aufwand mit der Installation, da das Programm bereits komplett auf dem Rechner aufgespielt ist. Microsoft will daher ihren Kunden weiterhin ein derartiges Modell anbieten. Wie das im Detail aussieht, wird der Software-Hersteller ausarbeiten, sobald die Urteilsbegründung vorliegt. "Auch und vor allem im Interesse des System Builder Kanals - also der Fachhändler, die vorinstallierte Systeme verkaufen - werden wir alles versuchen, um das DSP-Modell weiterhin in einer sinnvollen Form anzubieten", erklärt Kurt Sibold, Geschäftsführer der Microsoft GmbH.
Microsoft will bei der Entwicklung des neuen Modells sehr eng mit dem Vertriebskanal kooperieren. Gerade von Seiten der Vertriebspartner werden die Hersteller immer wieder aufgefordert, ihre Software vor illegalem Kopieren und unberechtigter Nutzung zu schützen. Sibold: "Es gibt verschiedene denkbare Szenarien. Die Ausarbeitung kann jedoch erst nach Prüfung der Urteilsbegründung erfolgen."
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