Grundkurs Software-Lizenzen - die wichtigsten Regeln für private Computernutzer
München (ots)
Häufig begehen Anwender unbewusst Verstöße gegen das Lizenzrecht - Software-Piraten nutzen diese Unkenntnis aus
Die Freude über die soeben erstandene neue Software ist groß: Schnell die Packung aufreißen, CD entnehmen, an den Computer setzen und los geht's. Das Handbuch, der Lizenzvertrag und andere wichtige Informationen in der Packung bleiben unbeachtet, oft landen sie sogar direkt im Papierkorb. Und weil der beste Freund das neue Spiel auch haben will, wird gleich noch eine Kopie auf CD gebrannt. Doch Vorsicht ist geboten, denn die Grenze der Legalität ist schnell überschritten. Gerade private Computernutzer verstoßen häufig aus Unkenntnis gegen lizenzrechtliche Bestimmungen. Deshalb weist Microsoft im Folgenden auf die wichtigsten Grundlagen des Software-Lizenzrechts hin, die jeder Computernutzer wenigstens im Ansatz wissen sollte, vor allem zu seinem eigenen Schutz vor illegalen Produkten.
Seit 1993 ist auch Software urheberrechtlich geschützt. So wie ein Fotograf bei seinen Bildern oder ein Schriftsteller bei seinen Texten das Copyright (wörtlich: "Recht, zu kopieren") besitzt, hat Microsoft als Hersteller der Software zunächst einmal das alleinige Recht zu deren Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Vermietung etc. Wenn nun ein Kunde Software erwirbt, erhält er niemals die Urheberrechte an der Software, sondern grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht. Der Umfang dieses Rechts wird durch den Lizenzvertrag oder gesetzliche Bestimmungen definiert. Der Microsoft Endbenutzer-Lizenzvertrag, kurz: EULA (End User License Agreement) genannt, gibt diese gesetzlichen Bestimmungen wieder bzw. gewährt dem Anwender darüber hinausgehende Rechte. Die EULA gehört zu jeder Microsoft Software und liegt entweder in gedruckter Form (wie bei den meisten Microsoft Paketprodukten) oder online (meistens bei OEM-Versionen) vor. Nach Auffassung von Microsoft akzeptiert der Nutzer die Regelungen der EULA mit der Installation der Software; unabhängig hiervon gelten die allgemeinen, in der EULA festgehaltenen oder konkretisierten gesetzlichen Bestimmungen.
Wichtigster Bestandteil der EULA ist die Grundregel Nummer eins des Lizenzrechts, die vereinfacht lautet: Jede Nutzung erfordert in der Regel eine Lizenz. Dabei ist die Lizenz grundsätzlich mit der Vervielfältigung der Software auf einem Computer ausgeschöpft. Das bedeutet, dass eine bereits auf der Festplatte eines PC installierte Software nicht ohne Weiteres auf einem zusätzlichen Gerät installiert werden darf, auch wenn dieses vom gleichen Nutzer verwendet wird. In der EULA für viele Microsoft Anwendungsprodukte gibt es hierfür eine einzige Ausnahme: Ein Computernutzer darf die Software (zum Beispiel Office) nicht nur auf seinem normalen PC, sondern auch auf einem Notebook installieren - wenn er dieses Notebook ausschließlich selbst nutzt.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Betriebssysteme, da Regel Nummer zwei lautet: Jeder PC braucht seine eigene Betriebssystem-Lizenz. Dabei umfasst eine Lizenz grundsätzlich die Vollversion und die dazugehörigen Updates. Mit jedem Update erhält der Kunde eine neue EULA, die die Lizenz für das Originalprodukt aktualisiert. Die ursprüngliche Vollversion und ein oder mehrere Update(s) bilden nach Auffassung von Microsoft lizenzrechtlich eine Einheit, das heißt, ein Nutzer darf die Vollversion (zum Beispiel Windows 95) nach einem Update (zum Beispiel auf Windows Millennium Edition) weder einzeln verkaufen oder verschenken, noch auf einem weiteren eigenen Computer installieren. Desweiteren sehen die Microsoft Update Regelungen vor, dass ein Update nur mit einer legalen Vorversion durchgeführt werden darf, eine Update-Lizenz gilt also nicht als nachträgliche Lizensierung einer Raubkopie.
Regel Nummer drei gilt unter anderem für Microsoft Office und lautet: Die Lizenz für ein Paket berechtigt nicht zum Installieren der Einzelkomponenten auf verschiedenen Computern. Im Fall von Office erhält der Kunde eine Lizenz für das gesamte Paket und keine gesonderten Lizenzen für jede einzelne Anwendung. Er darf das gesamte Paket auf einem Gerät, jedoch die einzelnen Komponenten, wie zum Beispiel Word oder Excel, nicht auf verschiedenen Computern installieren.
Anbieter illegaler Software nutzen häufig die Unkenntnis vor allem privater Anwender, um sich auf deren Kosten zu bereichern. Um hierauf nicht hereinzufallen, sollten Computernutzer grundsätzlich folgende Punkte beachten:
- CD-ROMs, EULAs oder Handbücher werden in der Regel von Microsoft nicht einzeln und ohne Umverpackung verkauft
- Ein Handbuch alleine ist noch keine Lizenz. Gleiches gilt für EULAs und Echtheitszertifikate.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Vollständigkeit des Produktes zu überprüfen. In der Regel enthalten Microsoft Produkte im Einzelhandel folgende Bestandteile und Merkmale:
- Bunte Umverpackung mit Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity, COA) an der Seite oder auf der Oberkante
- Brauner Innenkarton
- Buntes Handbuch
- CD-ROM mit Hologramm
- Lizenzvertrag (EULA)
Ausnahmen und Details zu den Bestandteilen der Microsoft Produkte finden Sie unter
http://www.microsoft.com/germany/piraterie/echtheitsmerkmale/ merkmale.htm.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH Anuschka Meyer-Hamme Telefon: 0 89 / 32 15 18 82 Fax: 0 89 / 3 21 51-77 E-Mail: anuschka.meyer@vibrio.de Homepage: http://www.vibrio.de
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