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Microsoft Deutschland GmbH

Neue Fälle von Manipulationen bei Softwareprodukten aufgedeckt / Immer mehr Kunden werden durch unvollständige oder gefälschte Softwarepakete hinters Licht geführt

München (ots)

Aufgrund der kontinuierlich verbesserten
Sicherheitsmerkmale wird es immer schwieriger, Softwareprodukte
komplett zu fälschen. Deshalb verlegen sich viele Fälscher und
Händler jetzt darauf, Softwarepakete aufzusplitten und ihre
Bestandteile einzeln zu verkaufen oder auch echte und gefälschte
Komponenten zu kombinieren. Auf diese Weise können sie mit großem
Gewinn aus einem Originalprodukt zahlreiche neue Produkte generieren.
Diese Form von Softwarepiraterie kommt in den unterschiedlichsten
Varianten vor und ist für die betroffenen Zwischenhändler und
Konsumenten oft nur schwer zu durchschauen. Produktmanipulationen
sind keineswegs selten. So erweisen sich z. B. 95 Prozent der bei
Microsoft zur Überprüfung eingesandten Produkte als illegal, bei mehr
als 30 Prozent handelt es sich um Manipulationen.
Formen der Produktmanipulation
   Microsoft Einzelhandels-Softwareprodukte setzen sich üblicherweise
zusammen aus der Originalverpackung, den Datenträgern, einem
Handbuch, einem aufgeklebten Echtheitszertifikat (COA, Certificate of
Authenticity) und dem Endbenutzer-Lizenzvertrag, der jedoch je nach
Produkt auch online enthalten sein kann (End User License Agreement,
kurz: EULA). Dies ist vielen Kunden immer noch nicht bekannt und
eröffnet Software-Händlern zahlreiche Manipulationsmöglichkeiten.
Eine EDV-Firma beispielsweise, die mehr als 1.600 manipulierte
Produkte auslieferte, verkaufte nicht nur vom restlichen Paketumfang
getrennte einzelne Datenträger, sondern bot auch speziell verpackte
Handbücher und EULA-Verträge einzeln als vollwertige Softwarelizenzen
an. Und das Landgericht Hamburg verurteilte unlängst einen
Düsseldorfer Computerhändler, der neben raubkopierten Microsoft
Programmen auch gefälschte EULAs einzeln als Softwarelizenzen
vertrieben hatte. Abgesehen davon, dass die EULAs selbst gefälscht
waren , hätte auch ein Original EULA-Vertrag nicht alleine zur
Nutzung der Software berechtigt. Wie das Urteil des Landgerichts
bestätigt, werden Nutzungsrechte an Microsoft Software nur durch den
Kauf eines Originalpaketes oder eines Mehrfachlizenzvertrags für
Unternehmen (wie die OPEN License) erworben.
Ebenfalls weit verbreitet ist das so genannte Hard-Disk-Loading.
Um den Preis für Hardwareprodukte attraktiver zu gestalten, werden
dem Kunden einfach Programme auf die Festplatte des PCs kopiert, ohne
dass hierfür eine Lizenzierung beseht. Manche Händler greifen auch zu
noch extremeren Mitteln, um die Manipulation von Microsoft Produkten
möglichst professionell zu betreiben. Dies verdeutlicht ein weiterer
Fall: In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren war der Beklagte
sogar mit mehreren Maschinen und Geräten ausgerüstet, die dazu
dienten, originale Microsoft Produkte zu öffnen, durch gefälschte
Produkte zu ersetzen und wieder zu verpacken.
Konsequentes Vorgehen
   Microsoft geht konsequent gegen illegale Manipulationspraktiken im
Handel vor. Schon bei ersten nachhaltigen Hinweisen werden
gerichtliche Schritte eingeleitet, wenn möglich wird die gesamte
Lieferantenkette nachverfolgt. Auch auf mangelndes Wissen können sich
EDV-Händler bei der Manipulation von Softwareprodukten nicht berufen,
selbst Branchenneulinge unterliegen einer strengen Sorgfaltspflicht.
Dies hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil gegen das
Düsseldorfer Unternehmen betont: "Wer mit Produkten handelt, in denen
geistiges Eigentum wie Urheberrechte verkörpert sind und bei denen
auch immer Nutzungsrechte mitgehandelt werden, den trifft eine
besondere Sorgfaltspflicht."
Hohe Schadensersatzforderungen gegen Händler
   Kommt es zu einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren, muss der
Händler mit hohen Schadensersatzforderungen seitens Microsoft
rechnen. Sowohl das Landgericht Hamburg als auch das
Oberlandesgericht Stuttgart haben in diesem Frühjahr in zwei Urteilen
entschieden, dass sich der zu zahlende Schadensersatzbetrag bei dem
Vertrieb von Fälschungen und bestimmten Produktmanipulationen nach
dem Distributions-Verkaufspreis der einzelnen Produkte ergibt. In dem
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bedeutete dies für den
Händler, der 120 Raubkopien von Microsoft Office 97 Professional und
Microsoft Windows NT Server 4.0 vertrieben hatte, eine
Schadensersatzzahlung von knapp 113.000 Mark. Im Vergleich zu anderen
Ländern fallen die Schadensersatzansprüche in Deutschland aber immer
noch relativ milde aus, in Österreich zum Beispiel können sie je nach
Rechtsauffassung bis zum Zweifachen des Distributions-Verkaufspreises
betragen. Doch die Gerichte haben inzwischen erkannt, dass
Softwarepiraterie kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende
Form organisierter Kriminalität darstellt. Deswegen werden
Herstellung und Verkauf manipulierter Microsoft Software-Produkte
mittlerweile immer häufiger auch mit mehrjährigen Freiheitsstrafen
geahndet. Das Landgericht Aachen und das Landgericht Wuppertal zum
Beispiel verurteilten zwei Produktfälscher zu jeweils vier und
fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Die Revisionsanträge, die die
Verurteilten eingereicht hatten, wurden in beiden Fällen vom
Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt.
Der Kunde als Hauptleidtragender
   Laut einer Studie, die die International Planning and Research
Corporation (IPR) im Auftrag des Verbands Business Software Alliance
(BSA) durchgeführt hat, verursachte Softwarepiraterie im Jahr 2000
weltweit Schäden in Höhe von 11,8 Milliarden US-Dollar. Allein in
Deutschland betrug der Schaden circa 1,27 Milliarden Mark. Doch nicht
nur unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten stellt
Softwarepiraterie ein schwerwiegendes Problem dar. Hauptleidtragende
von Produktmanipulationen sind nämlich in erster Linie immer die
Käufer. "Wir wollen mit unserer konsequenten Vorgehensweise gegen
unseriöse Händler vor allem auch die Kunden schützen. Denn kauft ein
Kunde ein illegales Produkt, das zum Beispiel manipuliert ist und
unvollständig ausgehändigt wird, erwirbt er weder ein Recht zur
Nutzung der Software noch den Anspruch auf Support. Der Kunde, der
ein solches Produkt installiert und verwendet, arbeitet mit einer
Raubkopie. Damit begibt er sich in die Gefahr, sich strafbar zu
machen", so Birgit Strobel, Sprecherin Softwarepiraterie Microsoft.
Zudem gewährleistet Microsoft keinerlei Garantie, da es sich bei der
gekauften Software nicht um ein originales und zweifelsfrei
funktionstüchtiges Produkt handelt. Der Händler, dem an einer
schnellen Abwicklung des Verkaufsvorgangs gelegen ist, täuscht die
Käufer über diese Punkte meist hinweg.
Experten überprüfen verdächtige Software
   Wer sich nicht sicher ist, ob er ein gefälschtes oder
manipuliertes Produkt erworben hat, kann die Echtheitsmerkmale aller
Microsoft-Produkte unter
www.microsoft.com/germany/piraterie/produktmerkmale jederzeit
nachrecherchieren. Weitere Informationen gibt auch die gebührenfreie
Hotline gegen Softwarepiraterie (0800/181-4733).
Um Kunden trotzdem vor bösen Überraschungen zu bewahren, bietet
Microsoft außerdem einen besonderen Service an: den
24-Stunden-Produkt-Identifikationsdienst (PID). Software-Käufer
können verdächtige Produkte direkt an Microsoft senden, um die
Echtheit überprüfen zu lassen. Innerhalb eines Tages wird der
Einsender dann über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Erweist
sich das eingesandte Produkt als Fälschung, erhält er von Microsoft
stattdessen ein Original-Produkt (dies gilt nicht für die Einsendung
mehrerer gleicher Produkte). Besonders wichtig: Dem Käufer, der die
verdächtige Microsoft Software einsendet, entstehen keinerlei
Nachteile gegenüber seinem Händler. Der Händler, von dem die
gefälschte Software erworben wird, kann gegenüber dem Kunden keine
Zahlungs- bzw. Schadensersatzforderungen geltend machen. Das
Landgericht Bochum hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass der
Händler, der Raubkopien oder Produktmanipulationen vertreibt, keinen
Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen seine Kunden hat. Der Händler
hatte sich auf das Kaufrecht berufen, das den Käufer vermeintlich zu
einer sofortigen Rüge gegenüber dem Verkäufer verpflichtet. Für die
Richter stand aber fest, dass ein fehlerhaftes Produkt geliefert
worden sei, so dass die Ansprüche des Händlers verneint wurden.
Weitere Informationen über Software-Piraterie- und
Software-Managementaktivitäten der Microsoft GmbH erhalten Sie bei:
vibrio. Kommunikationsmanagement Dr. Kausch GmbH
Anuschka Meyer-Hamme
Telefon: 0 89 / 32 15 18 82
Fax: 0 89 / 3 21 51-77
E-Mail:  anuschka.meyer-hamme@vibrio.de
Homepage: http://www.vibrio.de
Texte auch im Internet unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice
Gesamtanschläge: 7.289
V07/01 - 24.09.2001

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