November-Hilfen für Hotels, Gaststätten und Selbstständige - So kommen Sie an die Unterstützung vom Bund
2 Audios
- 201109_BmE_Coronahilfen.mp3
MP3 - 1,5 MB - 01:38Download - 201109_OTP_Coronahilfen.mp3
MP3 - 2,1 MB - 02:16Download
Ein Dokument
Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag: Seit dem zweiten November befinden wir uns wieder im Lockdown - Lockdown light, wie ihn viele nennen. Für Hotelbetreiber, Gastronomen und alle anderen Betriebe, die schließen mussten, ist das aber keineswegs ein leichter Lockdown, sondern wieder einer, der die Existenz bedroht. Die Bundesregierung hat nun allerdings Unterstützung angekündigt und stellt Finanzhilfen von bis zu zehn Milliarden Euro bereit. Was das genau heißt und wie man an diese finanzielle Hilfe kommt, weiß Jessica Martin.
Sprecherin: 75 Prozent des Umsatzes, den zum Beispiel ein Gastronom im November 2019 gemacht hat, gibt's in diesem November als Förderung. Grundlage für die Förderung ist aber nur der Umsatz, den man mit Verkäufen In-House gemacht hat, weil die dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterlegen haben.
O-Ton 1 (Erich Nagl, 12 Sek.): "Ein Beispiel: 100.000 hat er im Restaurant gemacht, 20.000 hat er Außerhaus-Umsatz gemacht im November 2019. 75 Prozent der 100.000, die er im Haus gemacht hat, wär seine Förderung für 2020."
Sprecherin: So ADHOGA-Branchenexperte Erich Nagl von Deutschlands führender Steuerberatungs-Gruppe ETL. Umsätze, die Restaurants aktuell mit Außerhaus-Verkauf machen, werden übrigens nicht von der Förderung abgerechnet und bleiben zu hundert Prozent im Unternehmen. Um die Förderung aber überhaupt zu bekommen, muss man seinen Steuerberater beauftragen.
O-Ton 2 (Erich Nagl, 11 Sek.): "Denn nur er hat den Zugang zu dem Portal für die Überbrückungshilfen und kann dort meinen Antrag einreichen, welchen der Unternehmer aber persönlich und im Original unterschreiben muss. Eine digitale Lösung haben wir dafür noch nicht."
Sprecherin: Hat man noch keinen Steuerberater, sollte man sich auf jeden Fall jemanden suchen, der die Sprache seiner Branche spricht, so der Experte weiter.
O-Ton 3 (Erich Nagl, 13 Sek.): "Dann sollte er die individuelle Situation meines Unternehmens kennen und darauf auch eingehen können. Und Drittens, jemand der dokumentiert, was dieses Jahr alles besonders gewesen ist, denn in vier Jahren, bei der Betriebsprüfung, erinnert man sich nicht mehr."
Sprecherin: Übrigens, auch Gründer, die im November 2019 noch nicht existierten und keinen Umsatz hatten, werden unterstützt.
O-Ton 4 (Erich Nagl, 5 Sek.): "Von denen wird der durchschnittliche Monatsumsatz, den sie bisher erzielt haben, herangezogen."
Abmoderationsvorschlag: Seit November müssen Hotels, die Gastronomie und viele andere Unternehmen und Selbstständige schließen. Der Bund unterstützt sie nun aber mit einer einmaligen Finanzspritze. Infos dazu und Experten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht finden Sie bei ETL ADHOGA im Internet unter etl.de.
Pressekontakt:
Danyal Alaybeyoglu
ETL AG Steuerberatungsgesellschaft | Mauerstraße 86-88 | 10117 Berlin
Tel. +49 30 22640230 | danyal.alaybeyoglu@etl.de
Original-Content von: ETL AG, übermittelt durch news aktuell