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FüPoG II endlich beschlossen – EVG begrüßt Einigung, fordert aber weitere Schritte

FüPoG II endlich beschlossen – EVG begrüßt Einigung, fordert aber weitere Schritte
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Nachdem zum wiederholten Male eine Einigung zum „Zweiten Führungspositionen-Gesetz - FüPoG II“ verkündet worden war, hat der Bundestag nun endlich dem Gesetzentwurf zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden nun Mutterschutz für Vorstände und eine Auszeit von drei Monaten für Erziehungs- und Pflegezeiten mit aufgenommen. Eine finale Behandlung durch den Bundesrat folgt noch.

„Dass es jetzt doch noch eine Einigung gab und das Gesetz verabschiedet wurde, ist an sich schon ein gleichstellungspolitischer Erfolg“, so Nadja Houy, Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung. „Ohne den Einsatz der DGB-Gewerkschaften und insbesondere der EVG, wäre hier wohl nichts mehr passiert“, so Houy weiter.

„Die verlängerten Übergangszeiten zu Ungunsten der schnellen Frauenbeteiligung sind allerdings zu kritisieren“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG zu den letzten Anpassungen im Gesetzesentwurf.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hatte es immer wieder Widerstand aus der Union gegeben, dabei waren die Schlussfolgerungen aus der Evaluation für die EVG klar gewesen: Die festen Quoten wirken, wo es sie gibt, also müssen sie ausgeweitet werden und die Zielgröße 0% für den Frauenanteil gehört abgeschafft. Das hatte der stellvertretende Vorsitzende der EVG Martin Burkert schon im Oktober 2020 klar gestellt.

Grundsätzliche Festlegungen:

Unternehmen der Privatwirtschaft:

  • In Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern muss min. eine Frau vertreten sein (70 börsennotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen)
  • Zielgröße 0% für Vorstände, AR & Leitungsebenen darunter weiter möglich, aber begründungspflichtig.
  • Bei fehlender Begründung für 0% oder keiner Zielgröße sollen Sanktionen folgen.

Unternehmen Mehrheitsbeteiligung Bund:

  • Bei Vorständen mit mehr als zwei Mitgliedern, muss min. eine Frau vertreten sein (94 Unternehmen).
  • Mindestquote von 30% für die Aufsichtsräte.

Körperschaften des öffentlichen Rechts:

  • Zukünftig min. eine Frau im Vorstand.

Öffentlicher Dienst des Bundes:

  • Bis 2025 sollen 50% der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein.

„Insgesamt ist das zweite FüPoG ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die festen Quoten auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet würden und die Zielgröße 0% endlich abgeschafft wird. Es ist ein kleiner Erfolg, dass Unternehmen jetzt zumindest begründen müssen, warum sie 0% Frauen anstreben und bei keiner Zielgröße sanktioniert werden sollen“, so Houy weiter.

„Die EVG wird hier weiter auf Veränderungen und Verbesserungen hinarbeiten“, stimmte Burkert zu. „Der Beschluss, den wir hier auf Vorschlag der Bundesfrauenleitung gefällt haben, ist eindeutig. Außerdem werden sich die Arbeitgeber in unserem Organisationsgebiet über das neue Gesetz hinaus an ihrem Einsatz für Chancengleichheit und Gleichstellung messen lassen müssen.“

Hinweis:

Die EVG fordert in ihren Anforderungen zur Bundestagswahl 2021 die festen Quotenregelungen aus dem FüPoG weiter auszuweiten, dabei bleibt es auch nach den aktuellen Anpassungen.

Anne Jacobs

Pressesprecherin der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Vorstandsbereich Vorsitzender Klaus-Dieter Hommel

Reinhardtstr. 23 // 10117 Berlin

Tel. 0174 878 5351

Mail: anne.jacobs@evg-online.org

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