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Mittelständische Wohnungswirtschaft: Neue CO2-Abgabe wird die gewünschte Wirkung verfehlen

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Pressemitteilung BFW Nord

Mittelständische Wohnungswirtschaft: Neue CO2-Abgabe wird die gewünschte Wirkung verfehlen

04. April 2022 – Bundesbauministerin Klara Geywitz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Justizminister Marco Buschmann haben sich darauf geeinigt, die Abgabe für den CO2-Ausstoß beim Heizen mit Öl und Gas teilweise auf die Vermietenden umzulegen. Der Landesverband Nord des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) bezweifelt, dass so die angestrebten Energieinsparungen erreicht werden.

Ab 2023 sollen Vermietende einen Anteil der CO2-Abgaben übernehmen, und zwar für Wohngebäude gestaffelt nach der Energiebilanz des Gebäudes. „Nach unserem Verständnis sollte die CO2-Abgabe einen zusätzlichen Anreiz für Mieterinnen und Mieter schaffen, sparsam mit der Heizenergie umzugehen. Dieses Ziel wird sich nicht erreichen lassen, wenn die Vermietenden für diese Kosten aufkommen“, bemängelt Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord die Pläne. Dasselbe gelte für Nichtwohngebäude. Hier sollen Vermietende künftig 50 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen.

Daraus ergeben sich für den BFW Landesverband Nord auch verfassungsrechtliche Bedenken: „Die CO2-Bepreisung dient ausdrücklich dem Ziel, den CO2-Verbrauch zu verringern. Das neue Kostenbeteiligungsmodell verfehlt aber diese Lenkungswirkung. Insofern wird dessen Rechtmäßigkeit zu überprüfen sein. Fest steht: Eine zehnstufige Staffelung ist ein bürokratisches Monster, das für deutlich mehr Aufwand sorgen wird und sehr fehleranfällig ist“, so Sönke Struck.

Energieversorgung umstellen: Hier sind die Kommunen gefordert

„Die politisch Verantwortlichen möchten mit der Aufteilung der CO2-Abgabe offensichtlich Vermietende dazu bewegen, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Das machen die Wohnungsunternehmen bereits seit geraumer Zeit. Nur mit Dämmung an den Gebäuden lässt sich der CO2-Ausstoß allerdings nicht gänzlich vermindern. Richtig wäre es, die Energieversorgung in den Kommunen beziehungsweise in den einzelnen Quarierten auf CO2-neutrale Energieträger umzustellen. Und hier sind die Kommunen gefordert“, sagt Sönke Struck.

BFW Landesverband Nord e.V.

Der BFW Landesverband Nord e.V. spricht für rund 230 Mitglieder, die ca. 180.000 Wohnungen in Norddeutschland im eigenen Bestand verwalten und weitere 3,4 Millionen Quadratmeter an Büro- und Gewerbeflächen im Bestand halten. Die BFW–Mitgliedsunternehmen erstellen über 60 Prozent des Neubauvolumens in Hamburg. Als Spitzenverband der unternehmerischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gehören dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen derzeit rund 1.600 Mitglieder und verbundene Unternehmen an.

Medienkontakt:
BFW Landesverband Nord e. V.
Dr. Verena Herfort
Pelzerstraße 5
20095 Hamburg
Tel.: 040 4689777-0
 verena.herfort@bfw-nord.de
 www.bfw-nord.de

CCAW PR und Text
Tel.: 040 609 4399-30 
bfw@ccaw-pr.de
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