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Soziale Vermieter lehnen von den Grünen geforderte Solardachpflicht ab

47/2022

Neumünster. Die sozialen Vermieter in Schleswig-Holstein haben die von den Grünen in ihrem Wahlprogramm geforderte Solardachpflicht abgelehnt. „Üblicherweise bezeichnet man so etwas als ein Vorgehen zu Lasten Dritter“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Freitag in Neumünster nach einem Gespräch mit Oberbürgermeister Tobias Bergmann.

„Ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation der Mieterinnen und Mieter soll mit der Einführung einer Solardachpflicht ein ideologisches Steckenpferd geritten werden. Es wird einseitig auf eine Technologie gesetzt und diese verpflichtend, obwohl ganz andere energetische Maßnahmen und Lösungen viel effektiver und ökologisch sinnvoller sein können.“

Die schleswig-holsteinischen Grünen haben in ihrem Programm zur Landtagswahl am 8. Mai 2022 verankert, dass künftig jedes Wohnungsunternehmen und jeder Hausbesitzer im Land bei einem Neubau oder einer Grundsanierung ein Solardach auf seine Immobilie setzen muss.

„Angesichts der zuletzt dramatisch gestiegenen Baupreise, der unklaren Zukunft der KfW-Förderung, steigender Bauzinsen und der hohen Grundstückskosten ist jede weitere finanzielle Belastung ein Angriff auf das bezahlbare Wohnen“, so Breitner weiter. „Denn eines wird verschweigen: die Kosten einer Solardachpflicht müssen am Ende jene tragen, die in den Wohnungen leben.“

Eine weitere Kostensteigerung möge für Menschen mit höherem Einkommen ein lästiges Ärgernis sein, sagte Andreas Breitner weiter. „Aber für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen – und das ist der größte Teil unserer Mieterinnen und Mieter – bedeutet diese Pflicht, dass sie das Geld woanders sparen müssen - wenn sie das überhaupt noch können.“

Soziale Vermieter unterstützen Anstrengungen für den Klimaschutz

Die sozialen Vermieter unterstützen die Anstrengungen für den Klimaschutz, fügte VNW-Direktor Andreas Breitner hinzu. „Ja, mehr noch: sie haben in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Hundert Millionen Euro in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände gelegt. Gedämmte Häuser, moderne Heizungssysteme und isolierende Fenster belegen das. Hinzu komme: „Jeder Neubau, der heute errichtet wird, erfüllt die modernsten Energiestandards.“

Zudem machten sich die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen intensiv darüber Gedanken, wie sie bei der Energieversorgung Kohlendioxid vermeiden können. Zum Beispiel dadurch, dass sie mit entsprechenden Strom- und Wärmelieferanten zusammenarbeiten, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner.

Solardachpflicht gefährdet weiteres Bemühen um den Klimaschutz

Wenn jetzt Solardächer zur Pflicht würden, gefährde das das Bemühen der sozialen Vermieter um den Klimaschutz. „Unsere Unternehmen wollen und können keine Maximalmieten nehmen. Deshalb müssen sie gerade beim Bau von Wohnungen auf jeden Cent achten. Hier sind Grenzen gesetzt und deshalb entscheiden sich Geschäftsführer und Vorstände im Falle eines Falles gegen den Neubau“, sagte Andreas Breitner. Das könne angesichts der schwierigen Situation auf dem Wohnungsmarkt allerdings nicht Sinn der Sache sein.

Zudem verwies VNW-Direktor Andreas Breitner auf das Hin und Her bei der KfW-Förderung. „Eines hat die Bundesregierung mit ihrem Hin und Her bei der KfW-Förderung erreicht: Viele Wohnungsunternehmen werden jetzt mit schlechteren Umweltstandards bauen müssen. Wer die Förderung für umweltfreundliche Gebäude beschränkt, der muss sich nicht wundern, wenn am Ende weniger statt mehr Klimaschutz herauskommt.“

Bereits heute seien die Aufwendungen für den Klimaschutz beim Bau neuer Wohnungen hoch und würden sich in höheren Mieten niederschlagen, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Untersuchungen haben ergeben, dass die gesparten Energiekosten oftmals die Aufwendungen für mehr Klimaschutz nicht ausgleichen. Auch die Klimaschützer müssen verstehen, dass der Klimaschutz zugleich eine soziale Frage ist. Diese wird nur im Sinne der Menschen beantwortet, wenn Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum miteinander versöhnt werden.“

Übereinstimmung bei der Forderung nach einem Wohnraumschutzgesetz

Neumünsters Oberbürgermeister Tobias Bergmann und VNW-Direktor Andreas Breitner stimmten darin überein, dass Schleswig-Holstein so rasch wie möglich ein Wohnraumschutzgesetz benötigt. „In anderen Bundesländern ist so ein Gesetz Standard“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Dadurch werden die Eigentümer stärker in die Pflicht genommen, ihre Wohnungsbestände instand zu halten. Abkassieren und Wohnungen verkommen lassen - das geht nicht.“

2022/04/22

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 405 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,20 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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