Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Handelskammer für wissenschaftliche Überprüfung der Einigung mit den Volksinitiativen „Keine Rendite mit Boden und Miete“
VNW-Direktor Andreas Breitner:
- Die Stadt sollte sich den Argumenten der Hamburger Wirtschaft nicht verschließen.
- Der Bau von bezahlbaren Wohnungen wird durch die Vereinbarung erschwert.
- Genossenschaften sind besonders die Leidtragenden.
148/2022
Hamburg. Die Hamburger Handelskammer hat die Stadt aufgefordert, die Folgen der Einigung mit den Volksinitiativen „Keine Rendite mit Boden und Miete“ wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Der Plan, öffentlichen Grund und Boden für den Wohnungsbau nur noch im Wege des Erbbaurechts zu vergeben und das in der Verfassung zu verankern, bedürfe einer „Folgenabschätzung zu den Auswirkungen auf den lokalen Wohnungs- und Immobilienmarkt“, heißt es in einem Beschluss des Plenums der Kammer. Ziel sei es, negative Folgen zu erkennen und abzuwenden und erst danach über die Änderung der Verfassung zu entscheiden.
„Noch ist es nicht zu spät. Die Stadt sollte sich den Argumenten der Hamburger Wirtschaft nicht verschließen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Follow the sciences! Was für die Folgen des Klimawandels gilt, sollte auch für gesetzliche Änderungen gelten, die für die kommenden Jahrzehnte den Wohnungsbau in Hamburg prägen werden. Dass vor so einem Beschluss die Wissenschaft befragt wird, versteht sich eigentlich von selbst.“
Es gehe bei der Kritik an dem Erbbaurechtsbeschluss nicht um die Intention, Grundstücksspekulanten das Handwerk zu legen, so VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Bei diesen Bemühungen stehen die am Gemeinwohl orientierten Vermieter an der Seite der Politik. Allerdings fürchten wir, dass die angestrebte Regelung ‚das Kind mit dem Bade ausschüttet‘. Gerade die Wohnungsgenossenschaften haben in den vergangenen 100 Jahren, unter Beweis gestellt, dass sie Grundstücke erwerben, um darauf Wohnungen zu errichten und diese dauerhaft zu bezahlbaren Preisen anzubieten. Mehr Gemeinwohl geht nicht.“
Die Genossenschaften aber würden durch die geplante Verfassungsänderung am härtesten negativ getroffen. „Sie müssten dann erheblich mehr Geld für den Bau bezahlbarer Wohnungen aufwenden und werden sich in der Regel gegen den Neubau auf öffentlichem Grund entscheiden. Ob das angesichts des Mangels an bezahlbarem Wohnraum eine kluge Idee ist, darf bezweifelt werden. Die Stadt müsste eigentlich dafür sorgen, dass am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen bei der Schaffung von Wohnungen unterstützt werden.“
VNW-Direktor Andreas Breitner forderte die Koalitionsfraktionen auf, noch einmal das Gespräch mit der Hamburger Wirtschaft und mit der Wissenschaft zu suchen. „Bei einer Entscheidung, die so viele Jahrzehnte die Wohnungsbaupolitik der Stadt bestimmen wird, machen ein paar Monate mehr, in denen man sich Zeit für Beratung nimmt, den Kohl auch nicht fett.“
14/12/2022
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 407 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de