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Soziale Vermieter: Neue Trinkwasserverordnung gefährdet den Einsatz von Wärmepumpen

Bisher gelten Öffnungsklauseln für technische Innovationen. Diese sollen bei der Überarbeitung der Trinkwasserverordnung abgeschafft werden. Schreiben an Hamburgs Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher.

44/2023

Hamburg. Die sozialen Vermieter befürchten, dass die derzeit diskutierte Neufassung der Trinkwasserverordnung den Einsatz von Wärmepumpen im Wohnbereich erschweren oder sogar gefährden kann.

„Wir sehen die Gefahr, dass der Einsatz innovativer technischer Entwicklungen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene auch bei reduzierten Wassertemperaturen erheblich erschwert wird“, heißt es in einem Schreiben des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) an Hamburgs Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher.

Derzeit wird die Novellierung der Trinkwasserverordnung diskutiert. Diese sieht im Sinne des Gesundheitsschutzes eine derart strenge Regulierung vor, „dass Wärmepumpen in Gebäuden mit zentraler Trinkwarmwasserbereitung die angestrebte Effizienz nur schwer erreichen und daher auf Dauer nur unter übermäßigem Einsatz von Strom betrieben werden können. Die Bereitstellung der geforderten hohen Wassertemperaturen schlägt sich in einer deutlich geminderten Effizienz der Wärmepumpe nieder. Dabei gibt es gute Alternativen“.

Hintergrund ist der Umstand, dass Wärmepumpen nur bei niedrigen Vorlauftemperaturen effizient betrieben werden können, während in der Trinkwasserverordnung hohe Wassertemperaturen für hygienisch einwandfreies Trinkwasser vorgeschrieben werden.

Bisher ermöglichten Öffnungsklauseln in der Trinkwasserverordnung die Entwicklung neuer technischer Verfahren zur hygienischen Sicherheit des Trinkwassers auch bei niedrigeren Wassertemperaturen. Ein Beispiel dafür sind Ultrafiltrationsanlagen. Diese bisherigen Öffnungsklauseln stehen jetzt in Frage.

Hamburg sollte über den Bundesrat eine Einschränkung der Technologieoffenheit in der Trinkwasserverordnung verhindern, heißt es in dem Schreiben von VNW-Direktor Andreas Breitner und Marko Lohmann, Vorsitzender des VNW-Landesverbands Hamburg. Mangelnde Technologieoffenheit würde den Einsatz von Wärmepumpen erschweren und dem Klimaschutz ungewollt Schaden zufügen.

Notwendig sei es, die überarbeitete Trinkwasserverordnung um eine Öffnungsklausel zu ergänzen, „die den Einsatz von innovativen Techniken und Verfahren bei gleichem oder höherem hygienischen Niveau ermöglicht“, heißt es in dem Schreiben.

„Zum Duschen und für alle anderen Haushaltsanwendungen reichen 45 Grad Wassertemperatur problemlos aus. Doch für die Hygiene muss das Wasser bisher noch deutlich höher erhitzt werden, was sehr viel Energie frisst. Dies könnte durch den Einsatz anderer Techniken, wie zum Beispiel der Ultrafiltration vermieden werden.“

28/03/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 412 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,26 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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