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Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Europäische Gebäuderichtlinie: Energetische Sanierung von Wohnungen mit höchstem Treibhausgasausstoß müsste zu einer deutlichen Erhöhung der Monatsmiete führen

  1. Umfrage unter den am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen: Sanierungskosten summieren sich bis 2033 auf rund 6,75 Milliarden Euro.
  2. Rund 15 Prozent der etwa 750.000 Wohnungen gehören den Energieeffizienzklassen der „worst performing buildings“ an und müssen bis 2033 energetisch saniert werden.
  3. VNW-Direktor Andreas Breitner: „Das überfordert Mieter und Wohnungsunternehmen und ist sozialer Sprengstoff!“

101/2023

Schwerin/Kiel/Hamburg. Die Pläne der Europäischen Union zur energetischen Sanierung der Wohngebäude mit dem höchsten Ausstoß an Treibhausgasen – der sogenannten „worst performing buildings“ - bis zum Jahr 2033 sind aus Sicht der sozialen Vermieter wirtschaftlich nicht umsetzbar.

Die Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), die zwischen dem 20. August 2023 und dem 8. September 2023 durchgeführt wurde, ergab, dass rund 15 Prozent der etwa 750.000 Wohnungen den Energieeffizienzklassen der „worst performing buildings“ angehören und bis 2033 energetisch saniert werden müssen.

Grundlage für diese Verpflichtung sind die geplanten Regelungen in der Europäischen Gebäuderichtlinie, die voraussichtlich im Jahr 2025 mit der nächsten Novelle des deutschen Gebäudeenergiegesetzes in nationales Recht überführt werden.

Die energetischen Sanierungskosten für die „worst performing buildings“ würden für jede Wohnung im Durchschnitt rund 60.000 Euro betragen. Damit summieren sich die Gesamtkosten auf rund 6,75 Milliarden Euro.

Dem Gesetz zufolge darf die monatliche Mieterhöhung durch Modernisierungsumlagen in sechs Jahren lediglich zwei Euro pro Quadratmeter betragen, wenn die Miete vor der Modernisierung unter sieben Euro liegt. Das bedeutet, dass sich ohne staatliche Förderung die Sanierungsinvestition erst nach 41 Jahren amortisiert. Früher hielt man eine Amortisationsdauer von rund zehn Jahren für tragbar.

Grundlage dieser Ergebnisse sind Berechnungen von Experten, wonach in die energetische Sanierung von „besonders schlechten Wohnungen“ rund 2000 Euro pro Quadratmeter investiert werden müssen, um sie in einen Zustand zu versetzen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Als umlagefähiger Anteil dieser Kosten wurden 50 Prozent angenommen, also 1000 Euro pro Quadratmeter.

VNW-Direktor Andreas Breitner: Anforderungen sind sozialer Sprengstoff

Dem VNW gehören in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 294 Wohnungsgenossenschaften und am Gemeinwohl orientierte Wohnungsgesellschaften an. Deren monatliche Nettokaltmiete liegt im Durchschnitt bei 6,41 Euro pro Quadratmeter.

„Mit anderen Worten: Unsere Unternehmen müssten bei den sogenannten worst performing buildings die Mieten deutlich erhöhen, damit zumindest ein Teil der Kosten der Sanierungen ausgeglichen werden können“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

„Innerhalb der gesetzlich erlaubten Umlagehöhe sind unsere Unternehmen nicht einmal im Ansatz in der Lage, die geforderte Sanierung der am meisten sanierungsbedürftigen Wohngebäude umzusetzen.“

VNW-Unternehmen hätten auf Grund ihrer günstigen Mieten keine Rücklagen, aus denen sie über mehrere Jahre derart hohe Fehlbeträge finanzieren könnten. „Ihnen droht dadurch eine gefährliche wirtschaftliche Schieflage.“

Das zeige die Unlösbarkeit des Problems, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Halten die EU und die Bundesregierung an ihren Plänen fest, werden die sozialen Vermieter in ihrer Existenz gefährdet. Das ist sozialer Sprengstoff, der radikalen politischen Kräften Zulauf ohne Ende bescheren wird.“

Hintergrund

Der VNW hatte seine Mitgliedsunternehmen gefragt, mit welchen Anteilen sich ihre Wohngebäudebestände auf die Energieeffizienzklassen A+ bis H des Gebäudeenergiegesetzes verteilen. Grundlage für die Einordnung waren unternehmenseigene CO2-Bilanzen oder die Angaben der Gebäudeenergieausweise.

In Brüssel wird derzeit der Gesetzesvorschlag zu Sanierungspflichten für alte Gebäude diskutiert – die sogenannte Gebäuderichtlinie EPBD. Demnach wird es voraussichtlich von 2025 an die Verpflichtung geben, Gebäude mit geringer Energieeffizienz bis zum Jahr 2033 auf ein besseres energetisches Niveau zu sanieren.

Diesen Vorschlag hatte die EU-Kommission vorgelegt, etwa weil Gebäude ihren Angaben zufolge für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen allerdings noch einen Kompromiss finden, bevor die Vorgaben in Kraft treten können.

VNW-Arbeitstagung in Lübeck

An diesem Montag beginnt in Lübeck die zweitätige VNW-Arbeitstagung, das wichtigsten Treffen der norddeutschen Wohnungswirtschaft. Rund 800 Gäste werden erwartet.

Auf dem Programm steht eine Vielzahl von Fachvorträgen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther wird zu Beginn der Arbeitstagung ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten.

17/09/2023

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 418 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften und Fördermitglieder. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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