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Soziale Vermieter: Unabhängige Behörde muss Preise der Fernwärme kontrollieren - und gegebenenfalls senken

  1. VNW-Direktor Andreas Breitner: „Wir brauchen Transparenz. Soziale Vermieter können Ermittlung der Preise bislang nicht nachvollziehen.“
  2. Fernwärme muss dem Gemeinnützigkeitsgebot unterliegen.
  3. Umweltminister Goldschmidt könnte Landeskartellbehörde mit Prüfung beauftragen.

11/2024

Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) hat eine Initiative zur Preissenkung bei der Fernwärme angekündigt. Er wolle den Vorsitz der diesjährigen Energieministerkonferenz (EnMK) nutzen, um das Thema auf die politische Agenda zu setzen, sagte Goldschmidt vor dem schleswig-holsteinischen Landtag.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Es ist löblich, dass Umweltminister Goldschmidt sich der Preissteigerungen bei der Fernwärme annimmt. Er kann sich auf die Unterstützung der sozialen Vermieter verlassen. Mehr als Ankündigungen und warnende Worte aber sind konkrete Taten notwendig.

So könnte er die Landeskartellbehörde anweisen, auf der Grundlage der so genannten ‚nachträglichen Missbrauchsaufsicht‘ tätig werden. Eine derartige Prüfung würde zwar die Preise noch nicht senken, aber immerhin wüsste man dann, ob und gegebenenfalls welcher Fernwärmeanbieter an der Preisschraube gedreht hat.

In einem Bericht aus dem Jahr 2016 räumt die schleswig-holsteinische Landeskartellbehörde selbst ein, dass die an die Fernwärmeversorgung angeschlossenen Kunden bei der Wahl ihres Lieferanten keine oder kaum Auswahlmöglichkeiten haben. Bei der Fernwärmeversorgung handele es sich um einen Markt, auf dem kein oder kein nennenswerter Wettbewerb vorhanden sei.

Intransparente Preisgestaltung

Dramatisch ist vor allem eine intransparente Preisgestaltung. Wiederholt haben soziale Vermieter beklagt, dass sie die Ermittlung der Preise nicht nachvollziehen können. Bei intransparenten Preisen für ein Produkt, das ein großer Teil der Haushalte kaufen soll, muss aber unmittelbar eingegriffen werden.

Minister Goldschmidt sollten sich also zudem dafür einsetzen, dass so rasch wie möglich eine unabhängige Behörde aufgebaut wird, die laufend die Preise für Fernwärme beobachtet, kontrolliert und umgehend eingreift, wenn zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Reibach gemacht wird.

Fernwärme muss dem Gemeinnützigkeitsgebot unterliegen

Die sozialen Vermieter fordern zudem, die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. Wie in Dänemark sollte auch hierzulande der Preis für Fernwärme lediglich den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird. Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne müssen untersagt werden.

Anbieter von Fernwärme müssen zudem darauf verpflichtet werden, alle Gewinne in die Fernwärmeversorgung zu reinvestieren. Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden.

Regenerativ erzeugte Fernwärme ist für Energiewende unverzichtbar

Die sozialen Vermieter sind der Überzeugung, dass im Bereich des Wohnens in erster Linie durch regenerativ erzeugte Energie der Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen reduziert werden kann. Regenerativ erzeugter Fernwärme kommt daher beim Gelingen der Energiewende eine besondere Rolle zu.

Bislang kann die Fernwärme das ‚Versprechen der Klimaneutralität‘ jedoch nicht halten und ist eine Klimaschutz-Mogelpackung. Sie steckt voller Kohle, Erdgas und Öl und ist damit in erster Linie eine grüne Gaukelei. Das Erreichen der Klimaschutzziele liegt – gerade für den Gebäudesektor – in weiter Ferne. Es sind in erster Linie die Energieerzeuger gefordert, ihre Hausaufgaben zu machen.“

29/01/2024

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 741.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

V.i.S.P.: Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation, Telefon: +49 40 52011 226, Mobil: +49 151 6450 2897, Mail: schirg@vnw.de

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