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Wie leicht sind kriminalistische Ermittlungen manipulierbar?

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Jeder plötzliche und auch unerwartete Tod ist außergewöhnlich. Wenn ungewöhnliche oder überhaupt keine Befunde an der Leiche festgestellt werden, die Todesumstände unüblich sind oder auch die Vorgeschichte zum Opfer kritisch zu betrachten ist. Dann muss grundsätzlich immer ein verdecktes Verbrechen in Betracht gezogen werden.

Jeder plötzliche und auch unerwartete Tod ist außergewöhnlich. Es kann sich um einen außergewöhnlichen, einen nicht natürlichen (gewaltsamen) Tod handeln. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn ungewöhnliche oder überhaupt keine Befunde an der Leiche festgestellt werden, die Todesumstände unüblich sind oder auch die Vorgeschichte zum Opfer kritisch zu betrachten ist. Dann muss immer ein verdecktes Verbrechen grundsätzlich in Betracht gezogen werden. Daher ist am Fundort größte Vorsicht geboten. Der Schutz von Spuren hat eine hohe Priorität und es sind immer spurensichernde Maßnahmen zu ergreifen.

In meinem Buch „Vertuscht“ habe ich anhand des Falls eines nicht natürlichen Todes beschrieben, wie dieser kriminalistische Grundsatz unbeachtet blieb. Aber ist kam noch schlimmer.

Der von der Mutter der Toten geäußerter Verdacht blieb unbeachtet und wurde ignoriert. Es gab keine gewissenhafte Spurensicherung und keine ausreichenden Ermittlungen im Umfeld (Angehörige / Zeugen usw.). Nur ein vorhandenes Gesprächsprotokoll ohne Unterzeichnung des Befragten befand sich in der Ermittlungsakte und selbst der Bildbericht zum Fundort weist Lücken auf.

Das alles, wirft bei einem unvoreingenommenen Betrachter die Frage auf: Wie leicht sind kriminalistische Ermittlungen manipulierbar?

Die Kunst der Manipulation besteht vorrangig im „Weglassen“.

War es in diesem Fall so?

Wenn ein von der Mutter geäußerter Verdacht ignoriert, die erforderliche Spurensicherung und notwendigen Ermittlungen nicht durchgeführt werden, das Gesprächsprotokoll nur durch den Vernehmer unterzeichnet - was eine Manipulation möglich macht -, Fotos von relevanten Situationen am Fundort nicht dokumentiert werden, ist auch hier ein „Weggelassen“ einfach unübersehbar.

Damit schließen sich gleich mehrere Fragen an: Erfolgte alles nur fahrlässig und unbewusst? Oder war es vielleicht doch Vorsatz und bewusste Manipulation. Kann bereits von Strafvereitlung im Amt gesprochen werden? Wo bleibt hier eine Kontrollfunktion? Wo der Rechtsanspruch des toten Menschen und seiner Angehörigen, die tatsächlichen Todesumstände aufgeklärt zu erhalten?

Das Vertrauen in Strafverfolgungsbehörden bzw. in kriminalistische Ermittlungen wird durch solches Handeln, das kein Einzelfall darstellt, sicher nicht gestärkt. Es ist Zeit eine Debatte darüber zu eröffnen. Wir sind es den Toten und ihren Angehörigen schuldig.

Günter Rohwedel, Diplomjurist, Kriminalist und Autor

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