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Klinikum Ingolstadt

2G für Besucher: Ausnahmen in der Geburtshilfe und bei Kindern

2G für Besucher: Ausnahmen in der Geburtshilfe und bei Kindern
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Ausnahmen von 2G-Regel für Besucher im Klinikum Ingolstadt

Regeln in der Geburtshilfe bleiben unverändert

Seit Dienstag, 09. 11., ist im Klinikum Ingolstadt für Besucherinnen und Besucher die 2G-Regel in Kraft. Es dürfen also nur noch geimpfte und genesene Besucher die Patienten besuchen. Ausnahmen davon gelten zum Beispiel für Begleitpersonen und Besucher in der Geburtshilfe und in anderen Bereichen.

„Die 2G-Regelung für Patientenbesuche ist die Konsequenz aus der bayerischen Krankenhaus-Ampel, die diese Woche auf Rot umgesprungen ist“, erklärt Dr. Andreas Tiete, Geschäftsführer des Klinikums Ingolstadt. „Gleichzeitig behandeln wir Patientinnen und Patienten auf unseren Stationen, für die soziale Kontakte zu Angehörigen in besonderem Maße wichtig sind.“ Zu diesen Personengruppen gehören Begleitpersonen und Besucher von Kindern und Begleitpersonen und Besucher in der Geburtshilfe. Dort erhalten Ungeimpfte mit einem negativen Testergebnis Zugang.

Besondere Regeln für die Geburtshilfe

In der Geburtshilfe bleiben die Regeln damit unverändert: „Für werdende Eltern ist es nach wie vor möglich, die Geburt des Kindes gemeinsam im Klinikum zu erleben, unabhängig davon, ob sie geimpft bzw. genesen sind oder nicht“, sagt Prof. Dr. Babür Aydeniz, Direktor der Frauenklinik.

Werdende Eltern bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test. Bei geplanten Kaiserschnitten erhält die Frau 48 Stunden vor dem Termin einen PCR-Test im Klinikum, Begleitpersonen müssen wie bisher den Nachweis eines negativen Testergebnisses vorlegen. Nach der Geburt dürfen Väter oder andere Begleitpersonen im Familienzimmer zusammen mit Mutter und Kind übernachten. „Trotzdem appellieren wir an Väter oder andere Begleitpersonen, sich auch zum Schutz von Mutter und Kind impfen zu lassen“, erklärt Aydeniz.

Besondere Regeln für die Kinderstation

Auch für Besucher auf der Kinderstation gelten gesonderte Regeln. Geimpfte oder genesene Eltern dürfen nach wie vor mit dem Kind im Klinikum übernachten (jeweils nur ein Elternteil) oder – falls kein Elternteil mit aufgenommen ist – das Kind auch außerhalb der Besuchszeiten im Klinikum besuchen. Eltern, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei planbaren Eingriffen einen gültigen PCR-Test vorlegen, welcher am Vortag auch im Klinikum gemacht werden kann. Bei Notfällen werden die Mutter oder der Vater bei Aufnahme auf Station getestet.

Hartmut Kistenfeger
Leiter Unternehmenskommunikation und Marketing
Tel.: (0841) 8 80-10 60
E-Mail:  hartmut.kistenfeger@klinikum-ingolstadt.de
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