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Nachhaltige Sicherung des städtischen Baumbestandes

Nachhaltige Sicherung des städtischen Baumbestandes
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Die breitgefächerte Baumvielfalt ist ein entscheidender Aspekt, der Berlin als eine der grünsten Hauptstädte Europas auszeichnet. So wichtig Bäume für die Verbesserung der Lebensqualität in der Großstadt sind, so schützenswert sind sie auch. Sei es aufgrund natürlicher Ursachen oder wegen menschlichen Eingreifens – durch Baumfällungen wird der Bestand zunächst reduziert. Deshalb gelten bestimmte Vorschriften, die eine nachhaltige Aufrechterhaltung und Förderung des hiesigen Baumbestandes sichern. Darunter der ökologische Ausgleich, welcher bei der Fällung geschützter Bäume als verpflichtende Ersatzpflanzung oder Ausgleichzahlung zum Tragen kommt.

Der ökologische Ausgleich im Überblick

Generell ist der ökologische Ausgleich als Sammelbegriff zu verstehen. In ihm werden sämtliche Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Umwelt zusammengefasst. Grundlage dafür sind verschiedene Gesetze, die sich von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden können. Vereinfacht dargestellt muss die Beeinträchtigung oder Veränderung von Lebensräumen durch die Verursacher kompensiert werden. All dies mit dem übergeordneten Ziel, die Natur zu stärken und im Gleichgewicht zu halten. Der ökologische Ausgleich kann damit auch bei der Baumfällung eine wichtige Rolle spielen.

Wer in der Hauptstadt einen Baum fällen lassen möchte, muss sich an die relevanten Gesetze halten, um die ökologische Vielfalt zu sichern und Bußgelder zu vermeiden. Darunter die Naturschutz- und Artenschutzvorschriften sowie die Berliner Baumschutzverordnung, kurz BaumSchVO. In Bezug auf die Baumfällung besagt die Baumschutzverordnung unter anderem, dass das Entfernen geschützter Bäume mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung für die Antragssteller verbunden ist. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die Umstände der Baumfällung auf natürliche, nicht vom Antragsteller zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind.

In der Regel können sich die Antragssteller zwischen einer ersetzenden Pflanzung, einer Ausgleichszahlung an die jeweilige Behörde oder einer Kombination beider Möglichkeiten entscheiden. Wie hoch die Ausgleichszahlung ausfällt, ergibt sich aus mehreren Faktoren. Neben anderem fließen der Umfang, die Kosten einer vergleichbaren Pflanzung sowie die Art und Schwere der Bestandsminderung in die Bemessung ein. Weil jedes Grundstück und jeder Baum individuelle Eigenschaften aufweist, unterscheiden sich die Vorgaben auch bei der Ersatzpflanzung von Fall zu Fall. Grundsätzlich muss die Pflanzung auf dem Grundstück des Eigentümers umgesetzt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Ausgleichsabgabe anteilig gezahlt werden.

Wenn die Baumfällung eine Ersatzpflanzung voraussetzt

Wie bereits erwähnt hängt der Umfang der ausgleichenden Pflanzung von zahlreichen Gesichtspunkten ab. Ein besonderes Augenmerk wird auf die erreichbare Lebensdauer, die ökologische Wertigkeit, den Stammumfang, die Baumart und die Anzahl der zu entfernenden Bäume gelegt. Darüber hinaus wird auch der Baumzustand berücksichtigt. Aus diesen und weiteren Angaben ergeben sich die Anzahl der Ersatzbäume sowie deren vorgeschriebener Stammumfang. Es wird schnell deutlich, dass das Fällen von Bäumen mit zahlreichen Anforderungen verknüpft ist. Umso wichtiger ist es für Eigentümer, sich bei der Ersatzpflanzung nach einer Baumfällung professionelle Unterstützung zu sichern.

Einerseits müssen Baumbesitzer für die rechtkonforme Organisation der Arbeiten Sorge tragen. Andererseits setzt die Realisierung der Baumarbeiten ein großes Maß an Fachwissen voraus. Deshalb unterstützen Dienstleister wie die Baumpflege Kasper aus Berlin ihre Kunden von der Antragsstellung über die Baumfällung bis hin zur Ersatzpflanzung und darüber hinaus. Die erfahrenen Baumpfleger stehen gewerblichen wie auch privaten Auftraggebern nicht nur fachlich, sondern auch bei rechtlichen Fragen zur Seite. Auf diesem Wege wird gewährleistet, dass die Fällung sowie die dazugehörige Pflanzung im Einklang mit den Vorschriften und Verordnungen erfolgen.

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Hettnerweg 14
13581 Berlin

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