Not- und Gefahrenfällung: Besondere Anforderungen bei Arbeiten an Gefahrenbäumen
Bäume sind Giganten der Natur. Je nach Baumart können sie nicht nur sehr hoch, sondern auch sehr schwer werden. Bricht ein Kronenteil ab oder stürzt sogar der ganze Baum um, kann es zu teuren Schäden und schweren Verletzungen kommen. Stellt ein Baum ein Sicherheitsrisiko für seine Umgebung dar, zählt die professionelle Not- und Gefahrenfällung zu den möglichen Sicherungsmaßnahmen. Sie ist zumeist die letzte Option, um die Verkehrssicherheit am jeweiligen Standort zu gewährleisten.
Sicherheit geht auch bei geschützten Bäumen vor
Eigentum verpflichtet. Auch, wenn es um den eigenen Baumbestand geht. So ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht eng mit der regelmäßigen Baumpflege verknüpft. Darüber hinaus gibt es weitere Gesetze, welche unter anderem Baumfällungen abwenden sollen.
Gemäß der Baumschutzverordnung von Berlin stehen bestimmte Bäume sowie Ersatzpflanzungen unter besonderem Schutz. In der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz zudem, einen Baum fällen zu lassen. Nicht zuletzt gelten die Bestimmungen des Artenschutzes. Sofern die Verkehrssicherheit eines Baumes auf anderem Wege nicht mehr wiederhergestellt werden kann, ist eine Notfällung auch trotz dieser Auflagen möglich. Voraussetzung ist hierbei die Meldung dieser Fällung, den Beweis der Gefahrenabwehr muss in dem Fall der Eigentümer erbringen. Hierzu sind die genauen Bestimmungen der Verordnung zu beachten. Der Erhalt von Baumbeständen ist wichtig. Und das nicht nur wegen der Artenvielfalt und ihrer Funktion als natürlicher Lebensraum für Tiere, sondern insbesondere hinsichtlich der klimatischen Entwicklungen. Stellt ein Baum jedoch ein unmittelbares Risiko dar, geht die Verkehrssicherheit vor. Beispielsweise, wenn er auf Dauer umzukippen oder zu brechen droht – oder bereits sichtbar in seiner Stand- oder Bruchsicherheit beeinträchtigt ist.
Bei Ungewissheit stets fachkundigen Rat einholen
Kommen Bedenken an der Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes auf, sollte man nie eigenmächtig handeln. Abseits der gesetzlichen Anforderungen an die Baumfällung ist das Risiko zu groß, sich bei den Arbeiten zu verletzen oder vermeidbare Schäden zu verursachen. Stattdessen sollte ein erfahrener Fachbetrieb für eine Not- und Gefahrenfällung beauftragt werden, der zunächst den Baumzustand untersucht, um die richtigen Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen.
Sturmschäden mit einer Not- und Gefahrenfällung aufarbeiten
Ob ein Baum aufgrund einer nicht wiederherstellbaren Verkehrssicherheit gefällt werden muss, kann nur von qualifiziertem Fachpersonal festgestellt werden. Dazu kontrollieren und begutachten Unternehmen wie die Baumpflege Kasper GmbH aus Berlin das jeweilige Gehölz. Die ermittelten Ergebnisse und abgeleiteten Empfehlungen dienen dabei als Grundlage für die Antragstellung bei den zuständigen Behörden, um eine Genehmigung für die Durchführung einer fachgerechten Notfällung zu erhalten, sofern eine erforderlich ist. Die Einholung einer Ausnahmegenehmigung bei geschützten Bäumen wird generell vom beauftragten Betrieb übernommen.
Abseits alters- und krankheitsbedingter Faktoren sind Sturmschäden einer der häufigsten Gründe, einen Baum fällen zu lassen, der zu einer Gefahrenquelle geworden ist. Besonders hier gilt, dass die Aufarbeitung einer spezialisierten Firma überlassen werden sollte.
Sei es ein Riss am Stamm, eine hängende Krone, eine Entwurzelung oder andere Schäden: Sturmholz steht häufig unter hoher Spannung. Durch einen falschen Schnitt kann es zu plötzlichen, schlagartigen Bewegungen kommen. Dementsprechend setzt die Gefahrenfällung eine planvolle und sorgfältige Vorgehensweise voraus, die Personenschäden vorbeugt.
Baumpflege Kasper GmbH Reckeweg 2 13591 Berlin Telefon: 030 33776966 E-Mail: info@baumpflege-kasper.de Webseite: https://www.baumpflege-kasper.de