Neue Maßstäbe bei der Qualitätssicherung von Luftreinigungsgeräten
Erstmals einheitliche Untersuchung der Wirksamkeit
München (ots)
Viren-Vernichter oder nur heiße Luft: Im Zuge der Corona-Pandemie schießt die Nachfrage nach Luftentkeimungsgeräten durch die Decke. Aufgrund des erhöhten Bedarfs steigt ebenfalls die Anzahl der Anbieter solcher Geräte rasant. Von einem offiziell anerkannten Qualitätssiegel oder vergleichbaren Messungen fehlte bisher allerdings jede Spur. Sunny Air Solutions sorgt als herstellerunabhängiges Unternehmen mit einem einheitlichen Testverfahren nun für echte Messgrößen und direkte Vergleichbarkeit.
Individuelle Tests der Hersteller
Alle Hersteller bemühen sich um möglichst sichere und funktionstüchtige Geräte. Dafür führen sie selbstverständlich auch bisher schon eigenständige Tests durch. Hierfür gibt es allerdings keine einheitlich geltenden Richtlinien. So untersuchen ganz verschiedene Institute die Wirksamkeit der Geräte. Und der jeweilige Hersteller richtet die Prüfumgebung nach seinen eigenen Maßstäben ein. Auf diesem Weg erzielen viele, dass ihr Produkt im Test perfekt abschneidet und präsentieren sensationell guten Zahlen und Fakten. Eine seriöse und unabhängige Qualitätskontrolle gab es bislang nicht.
Einheitliches Test-Konzept "antimikrobielle Leistung"
Wer vor der Entscheidung steht ein Luftreinigungsgerät zu kaufen, bekommt nun endlich vergleichbare Messwerte als Grundlage. Nach Beauftragung von Sunny Air Solutions baute die Gesellschaft für Werkstoffprüfung mbH eine geeignete Prüfumgebung auf (GWP AV 384). Hier unterziehen die Wissenschaftler nun Luftreinigungsgeräte der Prüfung - in reproduzierbarer Testumgebung mit ausgewählten Mikrolebewesen. Dabei geht es um die Wirksamkeit der Luftreiniger, also die Reinigung der Luft, während 90 Minuten. Bei UV-C Luftreinigern steht zudem der Strahlenschutz, die sogenannte Leckstrahlung, auf dem Prüfstand.
Vergleichbare Ergebnisse
Das einheitliche Prüfen ermöglicht eine unabhängige und objektive Beurteilung. Erstmals ist es möglich, UV-C-, Filter-, H2O2- und Ozongeräte direkt zu vergleichen. Dabei werten die Experten die Abklingkurven aus um t90-Zeiten zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, nach wie vielen Minuten das Gerät 90 Prozent der Keime vernichtet. Die Tests sind eindeutig definiert und die Anforderungen dabei deutlich höher als bei den meisten Herstellern. Beispielsweise messen die Profis die Luft nicht direkt am Gerät, sondern in 2,4 Metern Entfernung. Zudem checkt die GWP nicht nur, ob die Luftreiniger mit relativ einfachen "großen" Viren wie dem Corona-Virus fertig werden. In der neuen Prüflandschaft gilt es für die Geräte zu beweisen, dass sie auch anspruchsvollere Mikroorganismen zerstören. Dies betrifft beispielsweise Herpes- oder Influenzaviren, für die etwa die fünffache UV-C-Leistung nötig ist. Alle Geräte, die den Test erfolgreich durchlaufen, erhalten einen entsprechenden unabhängigen Prüfbericht.
Die Pressemeldung steht als PDF zum Download hier zur Verfügung: https://ots.de/MttPx6
Über Sunny Air Solutions:
Sunny Air Solutions ist ein unabhängig tätiges Unternehmen, das sich auf das Thema Luftreinigung und Luftentkeimung spezialisiert hat. Sunny Air Solutions erarbeitet für jeden Kunden und jeden Raum das passende Konzept zur Luftreinigung und versteht sich dabei als Lösungsfinder, der für jede Anfrage herstellerunabhängig passende Optionen parat hält. Bei der Wahl des geeigneten Geräts kommt es dabei besonders auf die Unterscheidung zwischen Luftreinigung und Luftentkeimung an. Für beides bietet Sunny Air Solutions ausgereifte Technik: Zum einen die starken, unsichtbaren Strahlen von UV-C-Licht, zum anderen die wirksamen Abscheidekräfte von HEPA-Filtersystemen. Für das Unternehmen steht schließlich vor allem die herstellerunabhängige Beratungsleistung im Fokus, da das Thema Luftreinigung nicht erst seit der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen hat und durch die hohe Nachfrage und die dementsprechend große Anzahl an Anbietern schnell Risiken entstehen können. Aktuell ist die Installation von Luftreinigungssystemen im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig.
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