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Rosenbauer International AG

EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Ergebnisse zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses der 24. ordentlichen Hauptversammlung zur
Ermächtigung des Vorstandes (Top 7)
a)   zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs
1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts,
das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss),
b)  gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)   das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung

Die 24. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG vom 20.
Mai 2016 hat beschlossen: Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs
1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft
im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer
Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. Mai 2016 sowohl über die Börse als auch
außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 %
unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen
Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der
Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der
Rosenbauer International AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im
Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche
Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des
außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der
Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 20. Mai 2016 gem § 65 Abs 1b AktG
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für
Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum
Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich
von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen
Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
Ausland. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122
AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die
sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. All dies unter
Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Leonding, im Mai 2016
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Rosenbauer International AG
Mag. Gerda Königstorfer
Tel.: 0732/6794-568 
gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Rosenbauer International AG
             Paschingerstrasse 90
             A-4060 Leonding
Telefon:     +43(0)732 6794 568
FAX:         +43(0)732 6794 89
Email:        ir@rosenbauer.com
WWW:      www.rosenbauer.com
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000922554
Indizes:     WBI, ATX Prime
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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