EANS-Hauptversammlung: Rosenbauer International AG
Ergebnisse zur
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung des Beschlusses der 24. ordentlichen Hauptversammlung zur Ermächtigung des Vorstandes (Top 7) a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung Die 24. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG vom 20. Mai 2016 hat beschlossen: Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. Mai 2016 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der Rosenbauer International AG beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 20. Mai 2016 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten jeweils der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm § 122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. All dies unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung. Leonding, im Mai 2016 Der Vorstand Rückfragehinweis: Rosenbauer International AG Mag. Gerda Königstorfer Tel.: 0732/6794-568 gerda.koenigstorfer@rosenbauer.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Rosenbauer International AG Paschingerstrasse 90 A-4060 Leonding Telefon: +43(0)732 6794 568 FAX: +43(0)732 6794 89 Email: ir@rosenbauer.com WWW: www.rosenbauer.com Branche: Maschinenbau ISIN: AT0000922554 Indizes: WBI, ATX Prime Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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