Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
EuGH: Millionen Verträge können widerrufen werden
Kanzlei AKH-H erwirkt verbraucherfreundliches Urteil in Luxemburg
Esslingen am Neckar (ots)
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 entschieden, dass die von deutschen Banken verwendeten Klauseln in Darlehensverträgen fehlerhaft sind und Verbraucher*innen ihre Darlehensverträge mit Vertragsschluss seit 10.06.2010 heute noch widerrufen können. Damit stärkt der EuGH massiv die Rechte der Verbraucher*innen. Im Fall der Rückabwicklung über den Widerruf des Darlehensvertrags müssen sie ihre Restschulden nicht mehr tilgen und haben gegen die Bank einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Anzahlung und aller bereits gezahlten Monatsraten.
Unsere Kanzlei hatte vor dem Landgericht Ravensburg die Vorlage strittiger Rechtsfragen zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg erwirkt (LG Ravensburg, Beschluss vom 7.1.2020 - 2 O 315/19). Unser Verfahren (Az. C-33/20) gegen die Volkswagen Bank wurde vom EuGH mit zwei weiteren Verfahren verbunden, so dass auch die Skoda Bank (Az. C-155/20) und die BMW Bank (Az. C-187/20) in das Vorlageverfahren beim EuGH hineingezogen wurden. Das Urteil des EuGH hat grundsätzliche Bedeutung und ist auf sämtliche Verbraucherdarlehensverträge aller anderen Banken ebenfalls anwendbar.
"Wir haben in unserer langjährigen Praxis kaum einen Verbraucherdarlehensvertrag gesehen, der den Anforderungen des EuGH genügt. Nahezu jeder Verbraucherdarlehensvertrag verstößt gegen europäisches Recht. Die Auswirkungen sind gewaltig, denn Verbraucher*innen können nun über den Widerruf auch Jahre nach Abschluss ihre Verträge rückabwickeln. Seit Jahren vertreten wir diese Rechtsansicht und freuen uns, dass sich der jahrelange Kampf für den Widerrufsjoker nun gelohnt hat.", sagt Christopher Kress, Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der Kanzlei AKH-H.
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