Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Urteil gegen SDK Süddeutsche Krankenversicherung wegen unwirksamer PKV Beitragserhöhung
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat erneut ein Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhungen erstritten. Das Landgericht Verden hat die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zur Rückzahlung unzulässiger Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 25.07.2022, Az. 8 O 315/21, noch nicht rechtskräftig). " Gerichte bestätigen immer häufiger, dass viele Tariferhöhungen unwirksam sind. Auch das aktuelle Urteil zeigt erneut, dass Privatversicherte ihr Geld erfolgreich zurückfordern können.“, sagt Christopher Kress, Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei AKH-H.
Der Sachverhalt zum Fall
Der Kläger unterhält bei der SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen der Vertragslaufzeit erfolgten mehrere Beitragserhöhungen, die er monatlich an die SDK bezahlte. Die Beitragserhöhungen kündigte der Versicherer jeweils durch Schreiben ein bis zwei Monate vor dem Erhöhungszeitpunkt an. Der Kläger ließ die Schreiben durch unsere Kanzlei zunächst überprüfen und wehrte sich dann gegen die unzulässigen Beitragserhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung.
Urteil wegen unzulässiger PKV-Beitragsanpassung: Die Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Verden hat in seinem Urteil bestätigt, dass Erhöhungen in verschiedenen Tarifen formell unwirksam sind und der Kläger nicht zur Zahlung der jeweiligen Erhöhungen verpflichtet war. Die Mitteilungsschreiben haben nicht den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG entsprochen. Grundsätzlich gilt, dass Versicherer Beitragserhöhungen plausibel und ausführlich begründen müssen; eine nur allgemeine formelhafte Mitteilung erfüllt die Voraussetzungen für eine wirksame Erhöhung nicht. Auch im aktuellen Fall hat die SDK die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt. In den betreffenden Mitteilungsschreiben verweist sie lediglich darauf, dass das Ob und Wann einer Beitragsanpassung gesetzlich geregelt ist, führt aber weiter nichts dazu aus. Der Kläger konnte dem Schreiben nicht entnehmen, dass und inwiefern eine Überschreitung des Schwellenwertes festgestellt wurde, aus der sich eine Beitragserhöhung ergeben würde.
Die SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G. muss dem Kläger nun die zu viel gezahlten Erhöhungen komplett erstatten, zudem muss sie die Nutzungen, die sie aus den Prämienanteilen gezogen hat, herausgeben. Sämtliche unwirksamen Prämienanpassungen haben nach den Feststellungen des Gerichts auch Auswirkungen in die Zukunft, somit kann der Kläger unmittelbar von diesem Urteil profitieren.
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