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DS-Rendite-Fonds 139 Flugzeugfonds XIII: Schadensersatz wegen Beratungsfehler

DS-Rendite-Fonds 139 Flugzeugfonds XIII: Schadensersatz wegen Beratungsfehler
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In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenem Urteil hat das Landgericht Berlin die Berliner Sparkasse auf Schadenersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an der DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG verurteilt (Urteil vom 29.11.2022, Az. 37 O 335/20, noch nicht rechtskräftig).

„Die Entscheidung des Landgerichts Berlin stärkt die Interessen der Anleger und Anlegerinnen in besonderem Maße, insbesondere im Hinblick auf eine anlegergerechte Beratung, also eine den Anlagezielen und dem Anlageverhalten entsprechende Beratung.“, sagt Christopher Kress, Partner und Fach- und Rechtsanwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H.

Darum ging es

Dem Kläger wurde von einem Anlageberater der Berliner Sparkasse eine Beteiligung am geschlossenen Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG empfohlen. Im Rahmen der Beratung hat der Kundenberater der Bank allerdings gegen ein Empfehlungsverbot verstoßen, indem er dem Kläger eine hochspekulative Anlage, die Beteiligung an einem geschlossenen Flugzeugfonds, empfohlen hat.

Keine anlegergerechte Beratung bei Anlageempfehlung des DS-Rendite-Fonds 139

Das Gericht legt seiner Entscheidung die nach der durchgeführten Beweisaufnahme unstreitige Tatsache zugrunde, dass sich der Kläger dem Kundenberater der Bank gegenüber vor der Zeichnung als vorsichtigen Anleger beschrieben hat und den überwiegenden Anteil seines von der Beklagten verwahrten liquiden Vermögens auf Sparkonten lagerte. Diesen Umständen hätte der Bankberater bei seiner Anlageempfehlung aus Sicht des Gerichts stärker Rechnung tragen müssen. Das Gericht kommt nach Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme zur Überzeugung, dass die beklagte Bank die erklärten Anlageziele des Klägers missachtet hat.

Das Landgericht Berlin sprach dem Kläger die Primärforderung in voller Höhe zu und hat festgestellt, dass die beklagte Bank aufgrund der Empfehlung ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung verletzt hat.

Rückabwicklung der Beteiligung über Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Die Rückabwicklung über die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bietet Gesellschaftern und Gesellschafterinnen geschlossener Fonds die einzige Möglichkeit einer vollständigen Rückabwicklung. Fehlerhafte Prospektangaben und Interessenkonflikte, mangelnde Aufklärung über Risiken und Provisionen, sowie Verletzung der Investitionskriterien begründen Ansprüche gegen beratende Vertriebe sowie Initiatoren, Mittelverwendungskontrolleur und Prospektverantwortliche.

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://akh-h.de/datenschutz/.

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