Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Online-Glückspiel: Casino Lapalingo zur Rückzahlung sämtlicher Verluste verurteilt
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Ellwangen das Online-Casino Lapalingo dazu verurteilt, einem geschädigten Kunden vollständigen Schadensersatz hinsichtlich seiner Spielverluste zu zahlen (Urteil vom 25.01.2023, Az. 2 O 237/22, noch nicht rechtskräftig). Der Casinospieler erhält seine Spielverluste in Höhe von rund 7.500,- Euro vollständig zurück. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt das Casino.
Online-Casino Lapalingo vollständig verurteilt
Das Landgericht Ellwangen hat im Urteil festgestellt, dass das verklagte Online-Casino Lapalingo - Betreiber ist die Rabbit Entertainment Ltd. aus Malta - aufgrund der sehr spielerfreundlichen Rechtslage verpflichtet ist, einem Kunden seine vollständigen Spielverluste zu ersetzen. Hintergrund ist, dass aufgrund des Glücksspielstaatsvertrages ein klares verwaltungsrechtliches Verbot an die Online Casinos verhängt worden war, Glücksspiele an deutsche Kunden im Internet anzubieten.
Illegalität des Glückspiels geht nicht zu Lasten des Spielers
Das Landgericht hat in seinen Ausführungen klar betont, dass nicht der Spieler, sondern das Casino illegal handelt und dass sich die „Illegalität“ in keiner Weise gegen den Spieler richtet oder für diesen gar strafrechtlich relevant wäre. Illegalität bedeutet in diesem Zusammenhang nur, dass das jeweilige Online Casino gegen staatliche deutsche Schutzvorschriften zugunsten deutscher Verbraucher und Verbraucherinnen verstoßen hat, indem es sein Online-Spielangebot trotzdem über das Internet zugänglich gemacht hat. Es gibt keine Strafbarkeit der Spieler und Spielerinnen, da das Verbot sich zum einen an die Online Casinos direkt richtet und zum anderen rein verwaltungsrechtlicher Natur ist.
Auch seine verbraucherfeindlichen überraschenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) helfen dem Online Casino nicht weiter. Diese sind für Verbraucher und Verbraucherinnen weder verständlich noch transparent. Zudem sind sie überraschend, dass das Gesetz derartige Klauseln für unwirksam erachtet. Das Gericht stellt sogar klar: Wenn sich bereits die Online Casinos von erfahrenen spezialisierten Juristen bezüglich der Rechtslage beraten lassen und dann von ihren juristisch in der Regel nicht erfahrenen Kunden und Kundinnen verlangen, sich mit der Rechtslage zu beschäftigen oder auskennen zu müssen, erst Recht kann nicht erwartet werden, den Verbotscharakter zu erkennen oder kennen zu müssen. Dies ist nachvollziehbar: Wer in einem Kiosk um die Ecke geht und sich ein Los der staatlichen Lotteriegesellschaft oder der Glücksspirale kauft, geht zu Recht davon aus, dass in Deutschland im Internet erreichbare Glücksspielangebote auch ihre Richtigkeit haben und folglich erlaubt sein müssen.
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