Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Urteil gegen Bayrische Beamtenkrankenkasse wegen unzulässiger PKV-Beitragserhöhung
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil hat das Landgericht Landau die Bayrische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft zur Rückzzahlung unrechtmäßiger PKV-Beitragsanpassungen verurteilt (Urteil vom 31.03.2023, Az. 4 O 348/21, noch nicht rechtskräftig). Das Gericht bestätigte, dass die Begründung in den Beitragserhöhungsschreiben aus den Jahren 2015 und 2017 unzureichend ist und die Erhöhungsschreiben damit formell fehlerhaft waren.
„Dies ist das erste Urteil unserer Kanzlei gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Es zeigt, dass die Beitragsanpassungsschreiben sehr vieler Versicherer nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Häufig handelt es sich um pauschale Ausführungen, die nicht auf den konkreten Tarif eingehen“, sagt Rechtsanwalt Philipp Niederdellmann von der Esslinger Kanzlei AKH-H.
Urteil gegen Bayrische Beamtenkrankenkasse: Darum ging es im Fall vor dem LG Landau
Die Klägerin unterhält bei der Bayrischen Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft eine private Krankheitskostenvollversicherung. Die Versicherung erhob mehrere Prämienerhöhungen, die die Klägerin regelmäßig und in voller Höhe zahlte. Eine Überprüfung durch die Kanzlei AKH-H ergab, dass die in der Vergangenheit vorgenommenen Beitragsanpassungen bzw. -änderungen in verschiedenen Tarifen unwirksam waren. Die Versicherungsnehmerin klagte daher die Beitragserhöhungen zurück.
Das Landgericht Landau bestätigte in seinem Urteil, dass die beanstandeten Beitragserhöhungen in den Tarifen ZEB, B30/2 und B20k/2 aus formellen Gründen unwirksam waren, da die jeweiligen Begründungsschreiben nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 203 VVG entsprachen.
Konkret ist der in den Schreiben genannte Hinweis auf veränderte Leistungsausgaben zu pauschal und genügt nicht, um den Versicherten darzulegen, dass der maßgebliche Schwellenwert für die betreffenden Tarife überschritten wurde. Aus dem Begründungsschreiben muss konkret hervorgehen, dass ein vorher festgelegter Schwellenwert, der eine Beitragserhöhung auslösen kann, überschritten wurde. Der Schwellenwert für eine Abweichung bei den Versicherungsleistungen liegt nach dem Gesetz bei 10 %, bei den Sterbewahrscheinlichkeiten bei 5 %. Im Ergebnis muss die Bayrische Beamtenkrankenkasse unserer Mandantin Beiträge in Höhe von rund 1.000,- Euro zzgl. Zinsen erstatten.
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