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Hambach & Hambach Rechtsanwälte PartG mbB

Erstes Berufungsurteil nach Klagewelle gegen Online-Casinos: Spieler haben keinen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Verluste!

Bonn (ots)

Bereits weit über 1000 Spieler haben in den letzten zwei Jahren Klagen gegen Online-Casinos eingereicht. Mit der Behauptung an illegalem Glücksspiel teilgenommen zu haben, verlangen diese die Erstattung ihrer Verluste. Endurteile ergingen bisher nur durch die erste Instanz und zwar sowohl zugunsten der Spieler als auch der Casinos. Nunmehr hat das erste Berufungsgericht entschieden: Das Landgericht Bonn bestätigte in zweiter Instanz bereits ein Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021, das die Klage des Spielers abgewiesen hatte. Bei der von der Kanzlei Hambach & Hambach erstrittenen Entscheidung handelt es sich um das bundesweit erste Berufungsurteil zu derartigen Spielerklagen in Deutschland.

Auch der hiesige Kläger hatte an Online-Casinospielen eines in Malta ansässigen Anbieters teilgenommen und forderte nun seine Spielverluste mit der Begründung zurück, die von ihm gespielten Spiele seien in Deutschland nicht erlaubt gewesen. Der Spielvertrag sei daher nichtig und die Spielverluste deshalb zu erstatten. Mit dieser Argumentation war der Spieler bereits vor dem Amtsgericht Euskirchen gescheitert, legte jedoch Berufung ein. Ohne Erfolg: Das LG Bonn wies die Berufung nun mit überzeugender Begründung zurück:

Auch nach Auffassung des LG Bonn scheiterte die Klage daran, dass der Kläger selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Denn die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist in Deutschland gemäß § 285 Strafgesetzbuch strafbar. Das Argument des Spielers, er habe von der Rechtslage in Deutschland nichts gewusst, ließ das Berufungsgericht nicht gelten. Denn die Gesetzeswidrigkeit des Online-Glückspiels habe vor allem in den Jahren seiner Teilnahme 2019 und 2020 stark in der öffentlichen Wahrnehmung gestanden, nicht nur im Internet, sondern auch in der überregionalen Presse. Vor diesem Hintergrund sei es lebensfremd, anzunehmen, dass der Kläger dies nicht gewusst haben will.

Ihm hätte bewusst sein müssen, dass er die Frage der Legalität vor der Teilnahme selbst hätte klären müssen. Dies hätte der Kläger durch Erkundigungen bei zuständigen Stellen oder Internetrecherchen unschwer bewerkstelligen können, so das Gericht. Darüber hinaus fehle es an einem Schaden im rechtlichen Sinne, da der Kläger freiwillig an den Spielen teilgenommen und deshalb selbst die Ursache für seine Spielverluste gesetzt habe.

Ferner verstoße die Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs eines Spielers, der sehenden Auges und aus eigenem Handlungsantrieb heraus am illegalen Online-Glückspiel teilgenommen und sodann Verluste eingespielt hat, gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben und scheide auch deshalb aus.

Über 1000 Spielerklagen beschäftigten bundesweit derzeit die Gerichte, so Rechtsanwalt Maximilian Kienzerle von der auf Glücksspiel spezialisierten Kanzlei Hambach & Hambach. Auf verschiedenen Internetseiten versprechen Rechtsanwaltskanzleien den Spielern, Verluste bei Online-Casinospielen wieder zurückholen zu können. Worauf die Anwälte ihre Mandanten offenbar nicht explizit hinweisen, ist der Umstand, dass die Spieler für die Klage auch behaupten müssen, selbst den Tatbestand einer Straftat nach § 285 StGB begangen zu haben. Dies ist nicht nur riskant für die Spieler, sondern am Ende gewinnen oft auch die Glücksspielanbieter, so sein Kollege Claus Hambach. Das deutschlandweit erste Berufungsurteil dürfte nach Auffassung von Branchenexperten richtungsweisend sein und die Erfolgsaussichten der Spieler weiter trüben.

Über Hambach & Hambach

Hambach & Hambach berät seit ca. 20 Jahren Mandanten der Time-Branche - Telekommunikation, Internet, Medien & Entertainment - und gilt als eine der weltweit führenden Anwaltskanzleien in diesem Bereich. Mehr Infos unter www.timelaw.de.

Pressekontakt:

Claus Hambach (Hambach & Hambach Rechtsanwälte PartG mbB)
c.hambach@timelaw.de
089/389975-55

Original-Content von: Hambach & Hambach Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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