Tarifverhandlung: Dienstfahrrad im Öffentlichen Dienst erlaubt
Tarifeinigung 2020: Durchbruch für das Dienstrad-Leasing in Tarifverträgen
Eine gute Nachricht für fast 1,9 Millionen kommunal Beschäftigte im Öffentlichen Dienst! In der Tarifrunde 2020 haben die Gewerkschaften für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erfreuliche Ergebnisse erzielt: Neben bis zu 4,5 Prozent mehr Gehalt sind Leasing-Fahrräder in kommunalen Tarifverträgen künftig erlaubt. Das Dienstrad-Leasing im Öffentlichen Dienst ist ein Durchbruch für die moderne, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität – und ein schöner Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten. Alle Informationen rund um die Einigung über das Dienstrad-Leasing im Tarifvertrag finden Sie hier:
Dienstrad-Leasing im Tarifvertrag: Was war das Problem?
Eine große Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst haben sich schon lange die Möglichkeit gewünscht, ein Dienstrad zu leasen. Das E-Bike-Leasing über den Arbeitgeber ist schließlich in vielen Unternehmen gelebte Realität – und ein Konzept, das sich bewährt hat. Dazu bietet es beiden Seiten zahlreiche Vorteile – wie ein positives Image für den Arbeitgeber und mehr Gesundheit für den Arbeitnehmer. Was also war das Problem?
Ganz einfach: Beim Dienstfahrrad-Leasing handelt es sich um ein Entgeltumwandlungs-Modell. In vielen Tarifverträgen ist die Gehaltsumwandlung aber grundsätzlich nicht vorgesehen. Das hat einen Grund: Früher versuchten Arbeitgeber häufig, ihre Mitarbeiter in Naturalien auszuzahlen, um Geld zu sparen. Um Arbeitnehmer zu schützen, ist diese Möglichkeit in Tarifverträgen häufig nicht vorgesehen oder wird sogar explizit ausgeschlossen. Grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme – im konkreten Fall des Dienstrad-Leasings aber leider zum Nachteil der Beschäftigten.
Deshalb haben die Gewerkschaften im Rahmen der Tarifverhandlungen 2020 im Öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen im Monat September auch die Öffnung der Verträge für die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings gefordert – mit Erfolg!
Dienstrad-Leasing nach Tarifeinigung: Was hat sich geändert?
Schon vor der Einigung bei der Tarifrunde 2020 haben einige tarifliche Verträge die Entgeltumwandlung für Diensträder ermöglicht. So konnten beispielsweise Ärzte und Ärztinnen aus kommunalen Krankenhäusern oder Beschäftigte des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands E-Bikes über Ihren Arbeitgeber leasen. Baden-Württemberg hat kürzlich als erstes deutsches Bundesland beschlossen, das Dienstrad-Leasing für Landesbeamte möglich zu machen.
Das Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2020 stand im Monat Oktober fest:
Ab dem kommenden Jahr wird das Dienstrad-Leasing in die tariflichen Verträge der Kommunen aufgenommen. Der Bundesverband Zukunft Fahrrad e.V. (BVZF) begrüßte diese Maßnahme. Wasilis von Rauch, Geschäftsführer des BVZF, sagte dazu: „Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein Meilenstein für nachhaltige betriebliche Mobilität. Wir freuen uns sehr, dass ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihn gegangen sind.“ Für die Zukunft zeigte er sich optimistisch: „Wir hoffen, dass diese Einigung Schule macht und in Zukunft weitere Tarifverträge im Öffentlichen Dienst und anderen Bereichen Leasing per Gehaltsumwandlung zulassen.“
Was bedeutet die neue Dienstrad-Leasing-Regelung im Öffentlichen Dienst?
Die neue Dienstrad-Leasing-Regelung im Öffentlichen Dienst bedeutet, dass die kommunalen Tarifverträge dem Dienstrad-Leasing als Gehaltsumwandlungsmodell nicht mehr im Wege stehen. Konkret formuliert wurde dies in der Einigung der Tarifverhandlung unter Punkt 5a: „Bestandteile des Entgelts können zu Zwecken des Leasings von Fahrrädern im Sinne von § 63a StVZO einzelvertraglich umgewandelt werden.“ Auf diese Weise werden die Verträge für die Gehaltsumwandlung zum Zwecke des Dienstrad-Leasings geöffnet. Andere Formen der Gehaltsumwandlung sind weiterhin nicht vorgesehen – so können die Rechte der Arbeitnehmer weiterhin geschützt werden, ohne dass Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes auf ein modernes Leasingrad verzichten müssen.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing nach der Tarifeinigung 2020 im Öffentlichen Dienst?
Das Dienstrad-Leasing im Öffentlichen Dienst funktioniert ähnlich wie in Unternehmen. Kommunale Arbeitgeber leasen für ihre Mitarbeiter moderne Fahrräder oder E-Bikes bei einem Leasingrad-Anbieter wie Lease a Bike. Diese Leasingräder werden den Mitarbeitern als Dienstrad zur Verfügung gestellt. Die moderate monatliche Leasingrate wird als Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen.
Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer Steuern sparen, denn die Berechnungsgrundlage für seine Lohnsteuer und Sozialabgaben reduziert sich. Dank der Ein-Prozent-Regelung können Arbeitnehmer das Dienstrad privat uneingeschränkt nutzen. Seit dem Jahr 2020 müssen dabei nur noch 0,25 Prozent des Listenneupreises (statt zuvor ein Prozent) monatlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Informieren Sie sich jetzt über das Dienstrad-Leasing bei Lease a Bike – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich!
Über Lease a Bike/Bike Mobility Services GmbH (BMS): Die Bike Mobility Services GmbH (BMS) ist eine Tochtergesellschaft der niederländischen Pon Bike, einem Top-Five-Player auf dem globalen Fahrradmarkt mit internationalen Marken wie Cervélo, Kalkhoff, Urban Arrow, Santa Cruz, Focus und Royal Dutch Gazelle. BMS bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Fahrradfachhandel verschiedene Servicelösungen im Mobilitätsbereich an. Dazu gehört vor allem das Dienstrad Leasing Konzept Lease a Bike und die Fahrradfinanzierung FINANCE A BIKE und eBIKE4BUSINESS, ein E-Bike Sharing Konzept für Unternehmen. BMS ist mit seiner Marke Lease a Bike außer in Deutschland auch in den Niederlanden und Belgien vertreten