AdSimple GmbH erwirkt gerichtlichen Vergleich gegen Kärntner Werbeagentur
Gänserndorf (ots)
Werbeagentur aus Kärnten muss nach widerrechtlicher Nutzung der AdSimple Datenschutztexte auch Schadensersatz zahlen.
Eine Kärntner Werbeagentur hat bereits 2018 über den Datenschutz Generator von AdSimple Datenschutztexte generiert und diese ohne den geforderten Quellverweis samt Verlinkung auch auf Kundenwebsites verwendet. Aufgrund der widerrechtlichen Nutzung der urheberrechtlich geschützten Datenschutztexte und nach gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchen, entschloss sich AdSimple, Klage einzureichen.
Am 22.10.2021 kam es am Landesgericht Klagenfurt zur Verhandlung, in der sich die beiden Parteien nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage unter anderem auf folgenden gerichtlichen Vergleich einigten:
Gerichtlicher Vergleich
„1. Der Beklagte verpflichtet sich gegenüber der klagenden Partei, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die über die Website der klagenden Partei generierten Texte (Impressum, Datenschutzerklärung) oder Teile davon ohne Quellverweis samt Verlinkung in seiner ursprünglichen Form zu verwenden, im Internet der Öffentlichkeit verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise zu verwerten. Der Beklagte verpflichtet sich, bei den klagsgegenständlich inkriminierten Texten einen Austausch der Texte durch eigene Textgestaltung innerhalb von drei Monaten vorzunehmen, dies bei sämtlichen Kunden.“
Die Kärntner Werbeagentur darf nach diesem Vergleich nicht nur die AdSimple Datenschutztexte nicht mehr verwenden, sondern ist zudem auch verpflichtet, der AdSimple GmbH einen pauschalierten Schadensersatz zu bezahlen. Darüber hinaus wurde der Klägerin auch das Recht zur teilweisen Veröffentlichung des gerichtlichen Vergleichs eingeräumt.
„Vereinzelt kommt es vor, dass Unternehmen keine Lizenz erwerben möchten und unsere Datenschutzerklärung kostenlos nutzen, ohne den notwendigen im Text inkludierten Quellverweis samt Link auf ihrer Website online zu stellen. Dadurch haben wir weder die Einnahmen aus dem Verkauf noch die Werbewirkung der Quelle samt Link. Oft müssen wir uns im Nachgang dann mit Kritik und Angriffen herumschlagen, obwohl unsere Website die Nutzungsbedingungen ganz klar darstellt“, wundert sich Andreas Ostheimer, einer der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer der AdSimple. „Der gerichtliche Vergleich bestätigt meiner Meinung nach die Richtigkeit unserer Forderungen und stellt damit einen Erfolg für die AdSimple GmbH dar“, zeigt er sich über das Ergebnis zufrieden.
Über den AdSimple Datenschutz Generator können Websitebetreiber anwaltlich geprüfte Datenschutztexte für ihre Datenschutzerklärung generieren. Diese kann man über eine Lizenz erwerben oder kostenlos nutzen. Die kostenlose Nutzung setzt voraus, dass man die im Text bereits inkludierte Quelle samt Verlinkung nicht entfernt.
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