Neues Gesetz schützt Humanist*innen und Nicht-Religiöse vor verhetzenden Beleidigungen
Am 22.09.2021 führte der Gesetzgeber einen neuen Straftatbestand zum Schutz vor verhetzenden Beleidigungen ein. Der neue Paragraf 192a Strafgesetzbuch benennt auch explizit Menschen, die aufgrund ihrer Weltanschauung oder (Nicht-)Religion Opfer von Hetze und Beleidigung sind.
Berlin, 06.10.2021. Der Vorstand der Humanistischen Vereinigung, Michael Bauer, begrüßt die Einführung des neuen Straftatbestandes und kommentiert wie folgt:
"Die Einführung des Paragrafen 192a ist von großer Bedeutung für den Schutz der Menschenwürde. Niemand darf aufgrund seiner Weltanschauung oder anderer Merkmale beschimpft, verleumdet oder beleidigt werden. Damit werden gerade auch Humanist*innen besser geschützt, die leider nicht selten Opfer von Hass und Hetze werden, insbesondere von fundamentalistischer oder radikaler religiöser Seite. Ich hoffe, dass dieses Gesetz eine abschreckende Wirkung auf die Täter*innen hat und dass es zu mehr gegenseitigem Respekt führt."
Original-Wortlaut des Paragrafen, der am 22.09.2021 vom Gesetzgeber beschlossen wurde:
§ 192a Verhetzende Beleidigung
Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Men-
schenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre
nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Welt-
anschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung be-
stimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörig-
keit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich
macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der
vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser
Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Tizia Labahn M. A. Medien und politische Kommunikation Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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