SWR-Gremien nehmen Stellung zur SWR-Staatsvertragsnovelle
Stuttgart (ots)
Die Aufsichtsgremien des SWR haben heute ihre gemeinsame Stellungnahme zum SWR-Staatsvertragsentwurf eingereicht. Dabei begrüßen sie grundsätzlich die Reformvorschläge. Die Stärkung der Regionalität, als DNA des SWR, wird als ein wichtiges Element bewertet, den SWR zukunftsfähig aufzustellen.
Rundfunkratsvorsitzender Engelbert Günster: Konsequente Stärkung der Regionalität gefordert
Engelbert Günster sieht das Ziel der Stärkung der regionalen Verwurzelung und regionalen Prägung der SWR Angebote im Widerspruch zur angedachten Regelung, künftig nur noch regionale Auseinanderschaltungen in den beiden Landeshörfunkprogrammen zuzulassen. Der Rundfunkratsvorsitzender fordert deshalb eine konsequente Stärkung der Regionalität. Damit verbunden ist auch die Möglichkeit, die Menschen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit regionalen Nachrichten in allen Hörfunkprogrammen des SWR zu versorgen. Dies entspreche zudem dem demokratischen und integrierenden Kerngedanken des Staatsvertrags-Entwurfs.
Verwaltungsratsvorsitzender Hans-Albert Stechl: Sachkunde im Verwaltungsrat den tatsächlichen Anforderungen der Aufsicht anpassen
Der Entwurf des SWR-Staatsvertrags sieht vor, dass künftig alle sieben Personen, die durch den Rundfunkrat in den Verwaltungsrat gewählt werden, Sachverständige mit genau definierten Ausbildungen sein müssen. Hans-Albert Stechl äußert große Bedenken: "Hierdurch wird dem Rundfunkrat die Möglichkeit genommen, eine geeignete Person in den Verwaltungsrat zu senden, die nach dem Staatsvertrag lediglich die falsche Ausbildung hat, jedoch die notwendige Erfahrung, bspw. durch Tätigkeiten in Institutionen, Beiräten oder durch langjährige berufliche Tätigkeit etc. mitbringt." Der Verwaltungsratsvorsitzende spricht sich deshalb deutlich für eine größere Flexibilität bei der Besetzung des Verwaltungsrats aus.
Gefahr eines zunehmenden politischen Einflusses
Beide Kontrollgremien kritisieren den zunehmenden politischen Einfluss bei den Auswahlverfahren der Rundfunkratsmitglieder. So entscheidet der zuständige Fachausschuss des jeweiligen Landtags über die Mitglieder, die aus der Mitte der Gesellschaft benannt werden und im Streitfall, wenn sich mehrere Entsendeorganisationen nicht auf einen Sitz einigen können.
Engelbert Günster: "Wieso hier der Landtag die ausschließliche Kompetenz haben soll, ist völlig unklar. Wer kann besser beurteilen, welche Qualifikationen für das Amt benötigt werden, als wir selbst? Wir plädieren hier klar für eine unmittelbare Zuständigkeit, beispielsweise über einen entsprechenden Ausschuss."
Der Stellungnahme ging eine Sondersitzung des Rundfunk- und Verwaltungsrats voraus, in der die beiden Kontrollorgane intensiv die Neuerungen der SWR-Staatsvertragsnovelle diskutierten.
Die Stellungnahme der SWR-Gremien ist auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht: https://beteiligungsportal-bw.de/swr-staatsvertrag.
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Jürgen Gruhler (nicht zur Veröffentlichung)
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