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Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel e.V.

Kein Pfand auf Getränkekartons
Entscheidung vertagt
FKN kündigt Klage an
EuGH-Urteil abwarten

Wiesbaden (ots)

Der Getränkekarton bleibt von der Pfandpflicht
befreit, selbst wenn sich eine Entscheidung des Bundesrates über die
Novelle der Verpackungsverordnung noch bis Ende des Jahres hinziehen
sollte. Davon ist Dr. Wilhelm Wallmann, Geschäftsführer des
Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN),
überzeugt: "Auch wir wünschen uns, das nach dem jahrelangen Gezerre
endlich Planungssicherheit hergestellt wird, aber das Urteil aus
Brüssel kann man jetzt auch noch abwarten." Die von der
Bundesregierung am Mittwoch beschlossene Bekanntmachung der
Mehrwegquoten, die nach geltendem Recht eine  Ausweitung der
Pfandpflicht auf CO2-freie Getränke ab April 2005 zur Folge hat,
macht Wallmann keine großen Sorgen: "Wir gehen davon aus, dass wir
spätestens zu diesem Zeitpunkt eine neue Regelung haben. Wenn alle
Stricke reißen, bleibt uns noch der Klageweg."
Eine Klage hätte nach Auffassung des Verbandes große Aussicht auf
Erfolg: Die Bundesregierung als Prozessgegner, der Bundestag und auch
der Bundesrat haben wiederholt erklärt, ökologisch vorteilhafte
Verpackungen nicht bepfanden zu wollen. Zudem habe die
Bundesregierung in ihrer Kabinettsentscheidung davon abgesehen, die
sofortige Vollziehung der Pfandpflicht für Saftkartons anzuordnen;
das heißt: Getränkekartons können bis zum Abschluss des Verfahrens,
das einige Jahre andauern kann, weiterhin ohne Pfand verkauft werden.
"Wir haben die Klageschrift bereits in der Schublade liegen und
unsere Kunden gebeten, sich der Sammelklage anzuschließen".
Weitere Informationen:
Michael Kleene
Fachverband Kartonverpackungen
für flüssige Nahrungsmittel e.V. (FKN)
Bierstadter Str. 17
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 - 1878836
Email:  m.kleene@getraenkekarton.de
INet: www.getraenkekarton.de

Original-Content von: Fachverband Kartonverpackung für flüssige Nahrungsmittel e.V., übermittelt durch news aktuell

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