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Plansecur-Finanztipps: Was 2012 noch erledigt werden sollte

Kassel (ots)

In wenigen Wochen beginnt 2013. Wenn Verbraucher rechtzeitig vor der Jahreswende noch einige Punkte angehen, versäumen sie keine Fristen beziehungsweise sichern sich finanzielle Vorteile. Einige Themen hat der Finanzdienstleister Plansecur (Kassel) zusammengestellt:

1. Einführung der Unisex-Tarife bei Versicherungsneuabschlüssen ab 21. Dezember: Vom 21. Dezember 2012 an gelten bei Neuabschlüssen für Versicherungen wie zum Beispiel Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungen sogenannte Unisex-Tarife. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind nur noch geschlechtsneutrale Tarife erlaubt. Die Änderung betrifft auch Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Versicherer dürfen künftig weiterhin beispielsweise nach dem Alter des Versicherungsnehmers oder dem Merkmal "Raucher / Nichtraucher" differenzieren, jedoch nicht mehr nach dem Geschlecht. Bestehende Verträge werden nicht angepasst. Das gilt auch für Vertragsänderungen, die nach den Versicherungsbedingungen möglich sind, zum Beispiel für die dynamische Erhöhung von Beitrag und Leistung. Sofern eine wesentliche Änderung vorliegt, zum Beispiel der nachträgliche Einschluss einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) in eine Rentenversicherung, wird der neue Baustein in der Unisex-Variante berechnet.

Das EuGH-Urteil wirkt sich unterschiedlich in den Versicherungsarten aus. Für Männer entsteht vor allem bei den Versicherungstypen Pflegerente und -tagegeld Handlungsbedarf, deren Beiträge teilweise mehr als 40 Prozent ansteigen. Auch für eine Krankenversicherung müssen sie in der Unisex-Variante mehr bezahlen. Frauen, die die Familie mit einer Risikolebensversicherung gegen die finanziellen Folgen ihres Todes absichern wollen, sollten handeln. In diesem Segment steigen die Beiträge nach dem Stichtag deutlich. Aufgrund des unterschiedlichen Bedarfs jedes einzelnen Verbrauchers wird generell empfohlen, mit einem Fachmann zu besprechen, inwieweit noch vor dem 21. Dezember gehandelt werden sollte.

2. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

   a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
      Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
      Zuzahlung für 2012 ist noch bis zum 31. Dezember 2012 möglich.
      Achtung: Der Zulagenantrag für das vorvergangene Jahr 2010 ist
      dem Anbieter spätestens zum 31. Dezember 2012 vorzulegen. Mit
      einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum
      rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem
      Anbieter nur noch Änderungen, wie zum Beispiel die Geburt eines
      Kindes, mitzuteilen. Die Untergrenze für den Eigenbeitrag liegt
      für alle Riester-Sparer bei 60 EUR pro Jahr.
   b) Rürup-Rente: Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft 
      erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss 
      einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer 
      Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge 
      zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann 
      bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei 
      zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem 
      Jahr 74 Prozent (maximal 14.800 Euro, Verdopplung bei 
      zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die
      Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private 
      Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können 
      die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis 
      liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent 
      der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren 
      stufenweise.
   c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden 
      bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen 
      werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei 
      Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.688 
      Euro (monatlich: 224 Euro) gefördert werden, sparen 
      Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die
      Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. 
      Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der 
      Pensionskasse auch 2012 eine Einzugsermächtigung erteilt 
      werden. Dann erlauben die Finanzbehörden, dass die Versicherer 
      die Zuzahlung in den ersten Wochen des Jahres 2013 einziehen.

Für Rürup-, Riester- und bAV-Verträge gilt: Wer sich als Mann noch die aktuell günstigeren Konditionen sichern will (siehe Unisex-Artikel) sollte sichergehen, dass sein Vertrag noch bis zum 20. Dezember vom Versicherer ausgefertigt wird.

3. Rentenhöhe mit einem Altersvorsorgecheck überprüfen lassen: Die Bundesregierung hat im Herbst 2012 mit dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz erneut gezeigt, wie wichtig ihr die Stärkung der privaten Altersvorsorge ist. Verbraucher sollten ihre voraussichtlichen Gesamtansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge ermitteln lassen, um eventuelle Lücken rechtzeitig zu erkennen. In einer individuellen Beratung können dann unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche sowie von Fördermöglichkeiten ergänzende Altersvorsorgelösungen erarbeitet werden.

4. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2012 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

5. Steuerklasse: Wer für 2012 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Die Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung 1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen mehr als 200 Berater über 60.000 Kunden. 2012 wurde sie mit dem Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns und 2011 beim Wettbewerb "Deutschlands kundenorientierteste Dienstleister" mit dem Sonderpreis "Fairness B2C" ausgezeichnet.

Pressekontakt:

Weitere Informationen: Plansecur-Pressestelle, Druseltalstr. 150,
34131 Kassel, Tel.: 0561/9355-262, Fax: 0561/9355-170,
presse@plansecur.de, www.plansecur.de

Original-Content von: Plansecur KG, übermittelt durch news aktuell

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