Plansecur warnt vor vergessenem Gesetz und dessen fatalen Folgen für die Rente
Kassel, 2. März 2005 Nur wenige Verbraucher, die vom neuen Rentennachhaltigkeitsgesetz betroffen sind, sind sich über die teilweise einschneidenden Auswirkungen auf ihre Altersrente bewusst. Viele Menschen übersehen die seit 1. Januar veränderte Gesetzeslage schlichtweg, weil sie heute noch nicht unmittelbar betroffen sind. Das böse Erwachen kommt mit dem Eintritt ins Rentenalter, wenn eine große Versorgungslücke sichtbar wird, befürchtet der Geschäftsführer der Finanzberatungsgesellschaft Plansecur, Johannes Sczepan.
Das Gesetz führt einen so genannten Nachhaltigkeitsfaktor als Lenkungsinstrument zur Anpassung der Renten entsprechend der Bevölkerungsentwicklung und der Wirtschaftslage ein. In der Realität kommt dies einer massiven Absenkung des Rentenniveaus gleich, ist sich Sczepan sicher. In die gleiche Richtung nämlich nach unten weist der Wegfall der rentenversicherungspflichtigen Berücksichtigung der Schul- und Studienzeiten nach dem 17. Lebensjahr, die nach einer Übergangsfrist von 2009 an überhaupt nicht mehr angerechnet werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt zwar zunächst bei 65 Jahren. Aber man muss befürchten, dass die Regierung letztlich der Empfehlung der Rürup-Kommission folgt, die von 2011 an eine stufenweise Anhebung auf 67 Jahre vorsieht, prognostiziert der Plansecur-Geschäftsführer. Schon vom nächsten Jahr an wird bis 2008 die Grenze für den frühestmöglichen Renteneintritt nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit schrittweise von 60 auf 63 Jahre hochgesetzt.
Im Rentennachhaltigkeitsgesetz wird auch das Rentenniveau vor Steuern - die Bruttostandardrente minus der Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoeinkommen minus der Sozialversicherungsbeiträge - festgeschrieben: mindestens 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030 soll das Rentenniveau vor Steuern betragen. Diese Werte seien für die Altersvorsorge richtig zu interpretieren: Drei Viertel der Bevölkerung sind sich der Folgen nicht bewusst und überschätzen nach wie vor die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weist Sczepan auf Erkenntnisse der Studie Finanzieller Analphabetismus der Bertelsmann-Stiftung hin.
Rentennachhaltigkeitsgesetz ist ein sehr positiv klingender Begriff, Rentenabsenkungsgesetz wäre ehrlicher gewesen. Vor allem hätte dieser Begriff den Menschen klarer gemacht, dass sie sich selbst um eine private Altersvorsorge kümmern müssen, wenn sie im Alter nicht mittellos dastehen wollen, kommentiert Sczepan abschließend.
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