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Plansecur: Vermögenswirksame Leistungen in betriebliche Altersversorgung umwandeln

Kassel (ots)

Beispiel: Aus 40 Euro VL werden bei gleichem
Nettoverdienst 99 Euro für die Altersvorsorge - Infografik: 
www.plansecur.de in der Rubrik "Aktuelles/Presse"
12. Januar 2006 - Vermögenswirksame Leistungen (VL) können 
anstelle einer klassischen Vermögensanlage (Bank-, Bau- oder 
Investmentfondssparvertrag) auch im Rahmen der Entgeltumwandlung in 
einen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung (bAV) investiert 
werden. Darauf weist die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur 
(Kassel) hin. Die Umwandlung bietet Vorteile für Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer: Werden die VL für die bAV genutzt, fallen für 
Arbeitnehmer auf diesen Umwandlungsbetrag keine Steuern und bis 
einschließlich 2008 auch keine Sozialabgaben an. Dies gilt für einen 
Höchstbetrag bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der 
gesetzlichen Rentenversicherung - 2006 sind dies 2520 Euro. Wandelt 
der Arbeitnehmer auch die so erzielte Steuer- und 
Sozialabgabenersparnis um, verdoppelt sich bei gleichem Nettogehalt 
in etwa der Anlagebetrag, der in die bAV fließt. Der positive Effekt:
Höhere Alterseinkünfte werden aufgebaut. Zudem wird der bAV-Vertrag 
nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, und bei einem Wechsel 
des Arbeitplatzes kann der Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortgeführt
werden. Auch Arbeitgeber profitieren nach Angaben der Plansecur von 
diesem Modell: Sie senken ihre Lohnnebenkosten auf Grund der 
Sozialabgabenersparnis, die sie aus der Umwandlung der bisherigen 
VL-Zahlung in eine bAV realisieren.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der 
Arbeitgeber aufgrund eines Tarif- oder Arbeitsvertrages zusätzlich 
zum Bruttogehalt des Arbeitnehmers erbringt und  ihn somit bei der 
Vermögensbildung unterstützt. Nachteil: VL sind grundsätzlich steuer-
und sozialabgabenpflichtig. Da VL aber Bestandteil des Lohns 
beziehungsweise des Gehalts des Arbeitnehmers sind, können sie im 
Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung 
umgewandelt werden.
Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem 
monatlichen Bruttogehalt* von 3.000 Euro wandelt 40 Euro VL direkt in
einen bAV-Vertrag um. Investiert er zusätzlich die aus dem VL-Betrag 
resultierende Sozialabgaben- und Steuerersparnis von 59 Euro in den 
Vertrag, so kann er bei einem Nettogehalt von 1678 Euro 99 Euro pro 
Monat für die Altersvorsorge sparen. Hätte er einen normalen 
VL-Vertrag gewählt würde er bei gleichem Nettogehalt lediglich 40 
Euro pro Monat ansparen. Bei einer Umwandlung entfällt allerdings 
eine staatliche Förderung, wie sie das Vermögensbildungsgesetz für 
bestimmte VL-Vertragsformen wie zum Beispiel Bausparen vorsieht. 
Deshalb eignet sich eine Umwandlung vor allem für Personen, die auf 
Grund ihres Einkommens keine staatlichen Zulagen für VL-Verträge 
erhalten.
* Annahmen: Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: RV = 9,75%,
ALV = 3,25%, KV = 7% zzgl. 0,9% Sonderbeitrag, PV = 0,85% + Zuschlag 
0,25%
Grafik: Eine Infografik mit der Beispielrechnung finden Sie unter 
www.plansecur.de im Bildarchiv der Rubrik "Aktuelles/Presse".
Weitere Informationen: Plansecur, Druseltalstr. 150, 34131 Kassel, 
Tel. 0561/9355-0, Fax: 0561/9355-170,
E Mail:  service@plansecur.de, Web: www.plansecur.de
Pressestelle: Volker Preilowski, Tel. 0561/9355-262,
E Mail:  presse@plansecur.de

Original-Content von: Plansecur KG, übermittelt durch news aktuell

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