EANS-Hauptversammlung: K+S Aktiengesellschaft
Einberufung der Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- K+S Aktiengesellschaft mit Sitz in Kassel ISIN: DE000KSAG888 WKN: KSAG88 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 14. Mai 2013, 10.00 Uhr, im Kongress Palais Kassel - Stadthalle, Holger-Börner-Platz 1, 34119 Kassel. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der K+S Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Diese Unterlagen finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der K+S Aktiengesellschaft, Bertha-von-Suttner-Straße 7, 34131 Kassel, aus und können dort eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Erläuterungen hierzu finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: "Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von je 1,40 EUR auf 191.400.000 dividendenberechtigte Stückaktien EUR 267.960.000,-- Gewinnvortrag EUR 26.255.575,87 Bilanzgewinn EUR 294.215.575,87" 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Deloitte & Touche GmbH, Hannover, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 6. Aufsichtsratswahlen Mit Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet die Amtszeit folgender von der Hauptversammlung gewählter Mitglieder des Aufsichtsrats: Jella S. Benner-Heinacher, Rainer Grohe, Dr. Karl Heidenreich, Dr. Bernd Malmström, Dr. Rudolf Müller und Dr. Eckart Sünner. Auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, im Wege der Einzelwahl in den Aufsichtsrat zu wählen: a)Frau Jella S. Benner-Heinacher (53), Meerbusch, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf, Mitglied im Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbach, b)Herrn Wesley Clark (61), Lake Forest, Illinois, USA, Operating Partner der Advent International Global Private Equity Group, Boston, Massachusetts, USA, Mitglied im Board folgender Gesellschaften: Patriot Supply Holdings, Inc., Fort Worth, Texas, USA, (Non-executive Chairman); Morrison Supply Company, Fort Worth, Texas, USA, (Non-executive Chairman); ABC Supply Corporation, Beloit, Wisconsin, USA; Stanford University Graduate School of Business, Stanford, Kalifornien, USA, c)Herrn Dr. Bernd Malmström (71), Berlin, Rechtsanwalt, Mitglied in den Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren Kontrollgremien folgender Gesellschaften: Lenkering GmbH, Duisburg; IFCO-Systems N.V., Amsterdam, Niederlande, (Vorsitzender); time:matters GmbH, Neu-Isenburg, (Vorsitzender); VTG AG, Hamburg; HHLA Intermodal GmbH, Hamburg; DAL-Deutsche-Afrika-Linien GmbH & Co. KG, Hamburg, d)Frau Dr. Annette Messemer (48), Frankfurt am Main, Bereichsvorstand der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, e)Herrn Dr. Rudolf Müller (69), Ochsenfurt, Pensionär (ehemaliges Mitglied des Vorstands der Südzucker AG Mannheim/Ochsenfurt, Mannheim), f)Herrn Dr. Eckart Sünner (69), Neustadt a. d. Weinstraße, Rechtsanwalt (Of Counsel, Allen & Overy LLP, Büro Mannheim), Mitglied im Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG, Neubiberg. Die Lebensläufe der Genannten finden Sie im Internet unter www.k-plus-s.com/hv. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Mitbestimmungsgesetzes. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung 1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch einen Bevollmächtigten - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 7. Mai 2013, 24.00 Uhr, angemeldet haben und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung kann über die Internetseite www.k-plus-s.com/hv gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das Internet vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt. Die Anmeldung kann auch an die Anschrift K+S Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de erfolgen. Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, wird den Aktionären, die im Aktienregister eingetragen sind, mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung zugeschickt. Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf dem Anmeldeformular oder auf der Internetseite www.k-plus-s.com/hv. Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das K+S-Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am 8. Mai 2013, 0.00 Uhr, im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem 8. Mai 2013, 0.00 Uhr (so genannter "technical record date"), bis zum Ende der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 vollzogen. Inhaber von American Depositary Receipts (ADRs) wenden sich bei Fragen bitte an die Bank of New York Mellon, New York, Tel.: +1 888 269-2377, oder an ihre Bank bzw. ihren Broker. 2. Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die bis spätestens 7. Mai 2013, 24.00 Uhr, wie zuvor beschrieben zur Hauptversammlung angemeldet sind. Die Stimmabgabe kann unter www.k-plus-s.com/hv gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren vorgenommen werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt, ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt. Die Übermittlung der Stimmabgabe kann auch an die Anschrift K+S Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Briefwahl Gebrauch gemacht werden kann, liegt dem Einladungsschreiben bei. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft spätestens bis 13. Mai 2013, 18.00 Uhr, vorliegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine Stimmabgabe hierzu für jeden einzelnen Unterpunkt. Über das Internet rechtzeitig abgegebene Briefwahlstimmen können dort anschließend noch bis zum 13. Mai 2013, 18.00 Uhr, geändert werden. Wir weisen darauf hin, dass über das Internet abgegebene Briefwahlstimmen nur über dieses System geändert und nur dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können. Auch bevollmächtigte Kreditinstitute und nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Vereinigungen und Personen können sich der Möglichkeit zur Briefwahl bedienen. Die Gesellschaft stellt ihnen auf Wunsch einen elektronischen Abgabeweg oder die entsprechenden Formulare zur Verfügung. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können der Gesellschaft unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre, die bereits für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registriert sind, ihre Aktionärsnummer und ihr selbst gewähltes Zugangspasswort. Allen übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionären werden, wie oben ausgeführt, ihre Zugangsdaten mit dem Einladungsschreiben per Post zugesandt. Die Übermittlung kann auch an die Anschrift K+S Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: k-plus-s-hv2013@computershare.de erfolgen. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären mit dem Einladungsschreiben bzw. der Eintrittskarte zur Hauptversammlung nebst weiteren Informationen zur Vollmachtserteilung übermittelt. Am Tag der Hauptversammlung kann die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung unter www.k-plus-s.com/hv elektronisch, unter der Telefax-Nr. +49 89 30903-74675 oder an den Eingangsschaltern der Hauptversammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen (vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG). Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf bedürfen der Textform und können unter der Internetadresse www.k-plus-s.com/hv oder an die oben genannte Adresse übermittelt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen. Wir weisen darauf hin, dass über das internetbasierte System erteilte Vollmachten und Weisungen nur über dieses System geändert und nur dort oder durch persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung und Abgabe einer Erklärung in Textform widerrufen werden können. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 4. Rechte der Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen bei der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens am 13. April 2013, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, Ergänzungsanträge an folgende Adresse zu übersenden: K+S Aktiengesellschaft Investor Relations Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir bekanntmachen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Jeder Aktionär ist berechtigt, einen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr, eingeht. Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens am 29. April 2013, 24.00 Uhr eingeht. Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im Internet unter www.k-plus-s.com/hv zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu richten an: K+S Aktiengesellschaft Investor Relations Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel Telefax: +49 561 9301-2425 E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com Jedem Aktionär oder Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. 5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 191.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. 6. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die Informationen nach § 124a AktG sowie weitere Erläuterungen zu den vorgenannten Rechten der Aktionäre stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.k-plus-s.com/hv zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter +49 561 9301-1100. 7. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird bis zum Ende der Rede des Vorstandsvorsitzenden unter www.k-plus-s.com/hv im Internet übertragen. Kassel, im April 2013 Der Vorstand K+S Aktiengesellschaft mit Sitz in Kassel Rückfragehinweis: Kai Kirchhoff Telefon: +49(0)561-9301-1885 E-Mail: kai.kirchhoff@k-plus-s.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: K+S Aktiengesellschaft Bertha-von-Suttner-Straße 7 D-34131 Kassel Telefon: +49 (0)561 9301-1460 FAX: +49 (0)561 9301-2425 Email: investor-relations@k-plus-s.com WWW: http://www.k-plus-s.com Branche: Chemie ISIN: DE000KSAG888 Indizes: DAX, Midcap Market Index, CDAX, Classic All Share, HDAX, Prime All Share Börsen: Regulierter Markt: Hannover, Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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