Europäische Kartellbehörde genehmigt BASF die vorgeschlagene Akquisition von Engelhard
Ludwigshafen (ots)
Die BASF Aktiengesellschaft (Frankfurt: BAS, NYSE: BF [ADR], LSE: BFA, SWX: AN) teilt heute mit, dass die Europäische Kommission die fusionsrechtliche Genehmigung für den Erwerb sämtlicher Aktien der Engelhard Corporation (NYSE:EC) durch BASF erteilt hat.
Der vorgeschlagenen Akquisition von Engelhard stehen damit keine Hindernisse des U.S. und des Europäischen Fusionskontrollrechts mehr entgegen. Am 6. Februar 2006 ist die für den Erwerb der Aktien von Engelhard durch BASF nach den Bestimmungen des U.S. Fusionskontrollrechts [Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976] geltende Wartefrist abgelaufen.
BASF hat zudem weitere fusionskontrollrechtliche Anmeldungen in einer Reihe anderer Länder, in denen der Erwerb genehmigt werden muss, bei den zuständigen Behörden eingereicht. BASF geht derzeit davon aus, dass die beantragten Genehmigungen innerhalb des nächsten Monats erteilt werden und dann eine wesentliche Bedingung des Übernahmeangebots erfüllt sein wird.
BASF ist das führende Chemie-Unternehmen der Welt: The Chemical Company. Ihr Portfolio umfasst Chemikalien, Kunststoffe, Veredlungsprodukte, Pflanzenschutzmittel und Feinchemikalien sowie Erdöl und Erdgas. Ihren Kunden aus nahezu allen Branchen hilft BASF als zuverlässiger Partner mit intelligenten Systemlösungen und hochwertigen Produkten erfolgreicher zu sein. BASF entwickelt neue Technologien und nutzt sie, um zusätzliche Marktchancen zu erschließen. Sie verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz der Umwelt und gesellschaftlicher Verantwortung und leistet so einen Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft. Im Jahr 2005 erzielte BASF mit ihren rund 81.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von über 42,7 Milliarden EUR. BASF ist börsennotiert in Frankfurt (BAS), London (BFA), New York (BF) und Zürich (AN). Weitere Informationen zur BASF im Internet unter www.basf.de.
BASF beabsichtigt zur Zeit, von den Engelhard-Aktionären Vollmachten zur Stimmabgabe in der ordentlichen Hauptversammlung 2006 von Engelhard einzuholen (Proxy Solicitation), um die in dem bei der US Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten vorläufigen Proxy Statement (Preliminary Proxy Statement on Form 14A) benannten, von BASF nominierten Kandidaten in das Board of Directors von Engelhard zu wählen, sowie über alle anderen in der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellten Angelegenheiten abzustimmen. Im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation hat BASF am 1. Februar 2006 bei der SEC vorläufige Dokumente mit Informationen zur Proxy Solicitation eingereicht (Proxy Statement on Schedule 14A). Den Aktionären von Engelhard wird nachdrücklich empfohlen, das vorläufige Proxy Statement und nach seiner Veröffentlichung das endgültige Proxy Statement sorgfältig zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Die Aktionäre von Engelhard können das vorläufige Proxy Statement und weitere Dokumente zur Proxy Solicitation unentgeltlich auf der Internetseite der SEC (www.sec.gov) erhalten.
Angaben zur Identität der Personen, die nach den Regeln der SEC "Beteiligte der Proxy Solicitation" ("participants in a solicitation") für die ordentliche Hauptversammlung 2006 von Engelhard sind, sowie eine Darstellung ihrer direkten und indirekten Interessen im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation sind im vorläufigen Proxy Statement, das BASF am 1. Februar 2006 bei der SEC eingereicht hat, enthalten.
Diese Meldung wird nur zu Informationszwecken herausgegeben. Sie stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf von Wertpapieren der Engelhard Corporation dar. Ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebotes wird allein auf der Grundlage der Angebotsunterlage (einschließlich eines Kaufangebots, einer schriftlichen Annahmeerklärung (transmittal letter) und anderer Angebotsdokumente) erfolgen, die am 9. Januar 2006 bei derSEC eingereicht wurde. Die Aktionäre von Engelhard sind aufgefordert, diese Dokumente und alle anderen Dokumente, die sich auf das Übernahmeangebot beziehen und bei der SEC eingereicht wurden, sorgfältig und in ihrer Gesamtheit zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. Aktionäre von Engelhard können Kopien dieser Dokumente kostenfrei über die Website der SEC unter www.sec.gov beziehen oder telefonisch unter den gebührenfreien Rufnummern +1 877 750 5837 (USA und Kanada) oder 00800 7710 9971 (Europa) bei Innisfree M&A Incorporated, dem Information Agent für das Übernahmeangebot, anfordern.
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