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VDI-Pressemitteilung: Transparenz bei der Wirtschaftlichkeit von Bauteilen
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VDI-Pressemitteilung
Transparenz bei der Wirtschaftlichkeit von Bauteilen
Neuer Richtlinienentwurf VDI 2067 Blatt 50 unterstützt bei Entscheidungen über den Einsatz von Bauteilen
Um eine wirtschaftliche Vergleichsrechnung sowohl von gängigen systematisierten Bauteilen als auch für individuell konstruierte Zusammensetzungen von Bauteilen zu ermöglichen, definiert der Entwurf der neuen Richtlinie VDI 2067 Blatt 50 "Wirtschaftlichkeit von Bauteilen" das Gebäude als Betrachtungsgrenze. Damit wird eine Hilfestellung zur Schaffung von Transparenz für die Vergleichbarkeit über den Lebenszyklus des Bauwerks gegeben und die Entscheidungsprozesse für den Einsatz von Bauteilen unterstützt.
Der Entwurf Richtlinie VDI 2067 Blatt 50 wendet sich an Architekten und Fachplaner, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung eigeninitiativ oder durch den Bauherrn veranlasst geforderte Vergleichsrechnungen zur Entscheidung des Einsatzes von Baustoffen und Bauteilen erarbeiten sollen. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist zum Entwurf der VDI 2067 Blatt 50 endet am 31.01.2018.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2067 Blatt 50 "Wirtschaftlichkeit von Bauteilen" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab August 2017 als Entwurf zum Preis von EUR 62,60 beim Beuth Verlag (Telefon +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil bei allen VDI-Richtlinien. Weitere Informationen unter www.vdi.de/2067.
Fachlicher Ansprechpartner im VDI:
Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
Telefon: +49 211 6214-313
Telefax: +49 211 6214-97313
E-Mail: gbg@vdi.de
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