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VDI-Pressemitteilung: Standardisierte Begriffe für Building Information Modeling

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VDI-Pressemitteilung

Standardisierte Begriffe für Building Information Modeling

Neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 adaptiert bereits etablierte Bezeichnungen und vereinheitlicht die im Umlauf befindlichen Begriffe

Die einheitliche Verwendung von Begriffen hat gerade bei neuen Techniken, Methoden und Prozessen einen hohen Stellenwert. Dies trifft auch für Building Information Modeling (BIM) zu, vor allem da dieses Thema stark international beeinflusst und von vielen Fachdisziplinen geprägt wird. Die neue Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 adaptiert bereits etablierte Bezeichnungen und vereinheitlicht die im Umlauf befindlichen Begriffe. Um möglichst viele Begriffe in dem Regelwerk zu integrieren, wird die maximale Einspruchsfrist für den Entwurf der Richtlinie von neun Monaten ausgenutzt.

Die BIM-Richtlinienreihe VDI 2552 stellt den nationalen Standpunkt in den internationalen Standardisierungsaktivitäten dar. Der VDI-Koordinierungskreis BIM hat in Zusammenarbeit mit dem für die Spiegelung der deutschen Aktivitäten in den internationalen Standardisierungsgremien zuständigen DIN-Ausschuss eine Übersicht zu den nationalen und internationalen Ausschüssen erarbeitet. Ziel ist es, dass Inhalte abgestimmt werden, um so bei den teilweise parallel arbeitenden Gremien ein widerspruchsfreies Normenwerk zu ermöglichen. Hierzu gibt es personelle Überschneidungen in den auf unterschiedlichen Ebenen arbeitenden Gremien.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 2 "Building Information Modeling; Begriffe" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Juni 2018 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 39,50 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/2552 oder www.beuth.de möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

Fachlicher Ansprechpartner im VDI:

Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen

VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

Telefon: +49 211 6214-313

Telefax: +49 211 6214-97313

E-Mail: gbg@vdi.de

Der VDI - Sprecher, Gestalter, Netzwerker

Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 150.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure und der Technik gestalten wir die Zukunft aktiv mit. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

Beste Grüße

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Stephan Berends
Public Affairs und Kommunikation

VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.
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40468 Düsseldorf

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