VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
Empfehlungen für Sanitärtechnik in Technikzentralen
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VDI-Pressemitteilung
Empfehlungen für Sanitärtechnik in Technikzentralen
VDI 2050 Blatt 2 gibt Praxistipps für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen und die Aufstellung von Installationen
Technikflächen sind kostenrelevante Einflussgrößen. Vielfach werden sie wegen der späteren Kosten für Wartung und Betrieb minimiert - meist im Rahmen der Optimierung von Nutzflächen. Da die verantwortlichen Personen häufig nicht die späteren Betreiber oder Nutzer der Anlagen sind, fehlt der korrigierende Einfluss durch die Betriebskosten. Deshalb ist es so wichtig, den Flächenbedarf für die einzelnen Technikzentralen und die Schächte frühzeitig festzulegen - gerade unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit. Dafür gibt es die VDI 2050 Blatt 2.
Mit der VDI 2050 Blatt 2 steht für verschiedene Nutzer bzw. Anwender ein geeignetes Planungsinstrumentarium zur Verfügung. Die Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Flächenbedarfs von Technikzentralen, ebenso für die strukturelle Anordnung der Technikzentralen im Gebäude. VDI 2050 Blatt 2 gibt Empfehlungen für den notwendigen Platzbedarf von Sanitärzentralen, Aufstellung von erforderlichen sanitärtechnischen Apparaten und Installationen für Gebäude sowie deren Außenanlagen. Durch Anwendung der Richtlinie werden Architekten und Planer bereits bei Planungsbeginn in die Lage versetzt, die oben genannten Räume richtig zu dimensionieren und auszustatten.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2050 Blatt 2 "Anforderungen an Technikzentralen - Sanitärtechnik" ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im April 2019 als Änderungsentwurf erschienen und kann zum Preis von EUR 40,30 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2050 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft ( gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Fachlicher Ansprechpartner im VDI:
Rouven Selge M. Eng.
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
Telefon: +49 211 6214-119
E-Mail: selge@vdi.de
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Beste Grüße -- Stephan Berends Presse und Kommunikation VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V. VDI-Platz 1 40468 Düsseldorf Tel: +49 211 6214-276 Fax: +49 211 6214-156 presse@vdi.de www.vdi.de