FREIE WÄHLER Niedersachsen warnen: Insolvenzwelle droht
Krüger: "Anstatt erneut an der Antragspflicht „herum zu fummeln“, sollten die Möglichkeiten des Insolvenzrechts nochmals in Richtung Sanierung, z.B. bei steuerlicher Behandlung von Sanierungsgewinnen und den Möglichkeiten zur Kreditvergabe verbessert werden."
(Aurich) „Als Selbständiger im Bereich Werbetechnik habe ich viel Kontakt zu mittelständischen Kunden.“ sagt Detlev Krüger, Direktkandidat für den Wahlkreis Aurich. „In all den Jahren meiner unternehmerischen Tätigkeit habe ich noch nie so eine Stimmung erlebt. Die Angst vor der Insolvenz und damit dem Verlust von Einkommen und Vermögen ist flächendeckend greifbar.“
Heizung, Strom, Einkaufen – Verbraucher und Unternehmen in Deutschland stehen wegen hoher Preise vor harten Zeiten. Mittlerweile ist deutlich zu sehen, dass die Wirtschaftsleistung in den nächsten Quartalen schrumpfen wird. Auch bekanntere Unternehmen haben zuletzt Insolvenz anmelden müssen. Ein prominentes Beispiel in der Toilettenpapierhersteller Hakle; ein anderes der Schuhhändler Görtz sowie der fränkische Autozulieferer Dr. Schneider.
Weitere Mittelständler werden folgen. Im deutschen Mittelstand geht die Angst vor einer Pleitewelle um. Wenig beachtet sind die Folgewirkungen einer Insolvenz. Man spricht auch von einer Sog- und Spiralwirkung einer Zahlungsunfähigkeit. Das bedeutet, dass der Zahlungsausfall eines insolventen Kunden auch beim Lieferanten zu Schwierigkeiten führt. Dazu kommt, dass täglich Notrufe von Betrieben ausgehen, die ihre Produktion einzustellen müssen, weil sie die mehr bezahlen können. Es stehen zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre mit wenigen Insolvenzen ist nun vorbei. Eine Trendwende bei Insolvenzen ist eingeläutet. Dass in der Coronapandemie ein 30-Jahres-Tief bei den Insolvenzen erreicht wurde, sollte jeden Fachkundigen stutzig machen. Das Wort von den Zombieunternehmen macht wieder die Runde. Zur Verdeutlichung: im August waren es bereits 25 Prozent mehr Insolvenzfälle als im Vorjahresmonat.
„Die Insolvenz zum geordneten Ausscheiden eines Unternehmens aus dem Markt ist elementarer Bestandteil einer Marktwirtschaft. Die verschiedenen Reformen des Insolvenzrechts haben die Möglichkeiten einer Sanierung in der Insolvenz deutlich erhöht. Anstatt jetzt wieder an der Antragspflicht „herum zu fummeln“ sollten die Möglichkeiten des Insolvenzrechts nochmals in Richtung Sanierung, z.B. bei steuerlicher Behandlung von Sanierungsgewinnen und den Möglichkeiten zur Kreditvergabe verbessert werden.
Allerdings gibt es auch hier ein Fachkräfteproblem.“ erläutert Detlev Krüger. „Die erfreulichen Zahlen der Vergangenheit hat auch die Anzahl der auf Insolvenzverwaltung spezialisierten Kanzleien stark schrumpfen lassen. Das wiederum vermindert die Sanierungschancen in sonst möglicherweise aussichtsreichen Fällen.“
Dr. Andreas Hey
Beauftragter für Presse und Kommunikation
FREIE WÄHLER Niedersachsen
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