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FREIE WÄHLER Niedersachsen

„Scheinlösung“ zum Thema “Umgang mit dem Wolf“?

„Scheinlösung“ zum Thema “Umgang mit dem Wolf“?
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FREIE WÄHLER Niedersachsen fordern Lösungen mit Rechtsgrundlage ein.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/ Grüne) will den Abschuss Schäden verursachender Wölfe künftig deutlich erleichtern, das teilte sie jüngst auf einer Pressekonferenz mit.

Der Vorschlag sieht vor, dass in einem Zeitraum von 21 Tagen auf einen Wolf geschossen werden darf, der sich im Umkreis von 1.000 Metern von der Rissstelle aufhält. Anders als im bisherigen Verfahren muss hierfür nicht das Ergebnis einer DNA-Analyse abgewartet werden.

Die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss kann daher von den lokalen Behörden erteilt werden, nachdem ein Wolf zumutbare Herdenschutzmaßnahmen in zuvor festgelegten Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen überwunden und Weidetiere gerissen hat.

„Bei den FREIEN WÄHLERN Niedersachsen, Weidetierhaltern und Menschen im ländlichen Raum herrscht Skepsis. - Frau Lemke schiebt den Ländern ohne erkennbare Rechtsgrundlage die Aufgabe zu, und unterlässt es dabei, das Problem insgesamt zu lösen. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Vorhaben scheitert“, so Detlev Krüger, stellvertretender Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Niedersachsen.

Damit wird wieder viel Zeit verschenkt, die unsere Weidetierhalter definitiv nicht mehr haben. Herdenschutzmaßnahmen und die geplanten erleichterten Entnahmen von auffälligen Einzeltieren reichen bei weitem nicht aus, um die aktuellen Probleme durch den weiter steigendem Wolfsbestand zu lösen. Noch mehr Wölfe können und dürfen den Tierhaltern in vielen Regionen nicht mehr zugemutet werden. Tierschutz muss für alle Tiere gelten und nicht nur für die Art „Wolf“. Natur- und Artenschutz beziehen sich nie auf eine einzelne Art. Der Schutz des Wolfes ist hier der gesamten Zielstellung unterzuordnen.

Dort, wo wolfsabweisender Grundschutz nicht möglich ist, dürfen territoriale Wölfe nicht zugelassen werden (z.B. im Deichbereich an unseren Küsten). Wir hoffen, dass die Länder sich der Dringlichkeit auf der nächsten Umweltministerkonferenz bewusst sind und sich im Gegensatz zur Ministerin für eine buchstabengetreue Übernahme des Artikels 16 (1)e der FFH-Richtlinie der EU in den § 45 (7) BNatschG einsetzen.

Wir verweisen auf eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Fachbereiches „Europa“ des Deutschen Bundestages „Unionsrechtliche Spielräume für regional differenzierte Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des Wolfes“. Dort wird aufgeführt: „Mit Blick darauf, dass die Abweichungsmöglichkeiten von den Vorgaben der Art. 12 - 14 FFH-Richtlinie der EU abschließend in Art. 16 (1) FFH-Richtlinie normiert sind, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, diese vollständig in nationale Vorschriften umzusetzen.“ (VOLLSTÄNDIG!)

Deutschland ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Durch die vollständige Übernahme würde sich der § 45a BNatschG erübrigen“, so Detlev Krüger weiter.

Zusätzlich ist das BMU zeitnah zu verpflichten, anhand des heute in Deutschland bestätigten Wolfsbestandes, den günstigen Erhaltungszustand der Art an die EU- Kommission zu melden.

Auch unter dem strengen Schutz im Sinne des Anhang IV der FFH-Richtlinie könnte der Wolfsbestand dann wie in Frankreich, Schweden und Finnland unter strenger Kontrolle entsprechend reguliert werden.

„Mit jedem Rissereignis schwindet die Akzeptanz für den Wolf inzwischen auch in der Gesamtgesellschaft. Der ländliche Raum benötigt eine vernünftige Wolfspolitik, die gleichwertig die Tierhaltung und den Artenschutz ermöglicht“, warnt Detlev Krüger.

Wolfgang Kitow

Beauftragter für Presse und Kommunikation

FREIE WÄHLER Niedersachsen

Mühlenstraße 13

27777 Ganderkesee

04222 9659340

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