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PRESSEERKLÄRUNG VON GREEN PLANET ENERGY: Ökostromer kündigt Klage gegen Gesetz zur Strompreisbremse an

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Wegen Nachteilen für Energiewende und Verbraucher:innen

Ökostromer kündigt Klage gegen Gesetz zur Strompreisbremse an

Der Ökostromanbieter Green Planet Energy kündigt eine Klage gegen die Strompreisbremse an, sofern sie in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Dabei findet die Hamburger Ökoenergiegenossenschaft eine Strompreisbremse im Prinzip richtig. In der geplanten Ausgestaltung führe sie aber unter anderem dazu, dass engagierte Ökostromanbieter erst die Preise anheben müssten – die dann, mit höheren Ausgaben aus Steuermitteln, per Strompreisbremse wieder gedämpft würden. „Eine solche Regelung wäre ein echter Schildbürgerstreich. Wir sind entsetzt darüber, dass ausgerechnet ein grün geführtes Bundeswirtschaftsministerium Regelungen einführen will, die besonders hochwertigen Ökostrom beschädigen“, sagt Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy. Sollte das Gesetz am Freitag final beschlossen werden, bliebe der Genossenschaft nur der Klageweg, so Müller.

Das Gesetz zur Strompreisbremse sieht vor, dass Produzenten von Ökostrom angesichts der krisenbedingt hohen Marktpreise entstehende Mehrerlöse abführen sollen. Mit diesem Geld soll die geplante Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucher:innen finanziert werden. Green Planet Energy kritisiert vor allem den im Gesetz formulierten Passus, wonach Wind- oder Solarkraftwerke, die ihren Strom über langfristige Lieferverträge – so genannte Power Purchase Agreements (PPA) – vermarkten, nicht gemäß der darin vereinbarten Preise abgeschöpft werden, sondern anhand von Referenzpreisen, die sich an den Börsenpreisen orientieren. „Die fiktiven Referenzpreise liegen zumeist deutlich über den PPA-Preisen, zu denen Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom an Ökoenergieanbieter liefern“, sagt Müller. Die Folge: Betroffene Ökostrom-Anlagen geraten in Liquiditätsschwierigkeiten, da die angenommenen Überschüsse nicht real verdient werden, aber dennoch vom Staat abgeschöpft werden. Dies könne im Extremfall sogar zu Insolvenzen führen. Dabei hatte Green Planet Energy Experten-Vorschläge eingebracht, wie dies hätte verhindert werden könnte. Die drastischsten Folgen ließen sich Müller zufolge aber noch mildern, wenn der Bundestag das Gesetz so ändert, dass die Abschöpfung vom PPAs erst zum Stichtag 1.12.2022 gilt.

Gelingt das nicht, würde allein bei Green Planet Energy eine erhebliche Anzahl von PPAs platzen, was zu Mehrkosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro führen würde. Als Folge müsste Green Planet Energy – ausgerechnet wegen der Strompreisbremse – wohl die Strompreise erhöhen, sagt Nils Müller: „Es geht aber nicht nur ums Geld, sondern auch um ökologisch sinnvolle Effekte. Einerseits sollen Menschen direkter am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden, doch genau solche Projekte würden jetzt Schaden nehmen.“ Als Beispiel nennt Müller eine große Photovoltaikanlage, deren Bau die Mitglieder der Ökoenergiegenossenschaft finanziert hätten, aus der sie seither günstigen Strom beziehen. Das Angebot ist laut Müller in dieser Form nun akut gefährdet. Laut eines Rechtsgutachtens der Kanzlei Becker Büttner Held ist die Bundesregierung auch über EU-Recht zur Stärkung von PPAs verpflichtet. Die geplante Abschöpf-Regelung laufe dem zuwider.

Redaktioneller Hinweis: Das kompakte Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held sowie eine Kurzanalyse des Berliner Energiemarktspezialisten Energy Brainpool zur Rolle von PPAs in einem klimafreundlichen Energiesystem sind hier als PDF angehängt.

Über uns: Die Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy zählt mit 33.500 Genossenschaftsmitgliedern und rund 215.000 Strom- und Gaskund:innen zu den wichtigsten Ökoenergieanbietern in Deutschland. Das Unternehmen ist 1999 unter dem Namen Greenpeace Energy aus einer Stromwechselkampagne der Umweltschutzorganisation Greenpeace hervorgegangen und heißt seit September 2021 Green Planet Energy.

Pressekontakt
Michael Friedrich, Green Planet Energy, Tel. 040 - 808 110 655,  presse@green-planet-energy.de
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