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Verbraucherrecht 24

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Verbraucherfreundliche Entscheidung im Dieselskandal erwartet

Düsseldorf (ots)

Morgen fällt der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung, die weitreichende Konsequenzen für Diesel-Fahrer haben wird. "Wir gehen von einem verbraucherfreundlichen Urteil aus", sagt Ulf Neumann, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Head of Legal bei Verbraucherrecht24.de.

"Das bedeutet, dass Diesel-Fahrer künftig voraussichtlich den gesamten Kaufpreis zurückfordern können, und zwar ohne, dass eine Nutzungsentschädigung auf Kilometerbasis abgezogen wird. Das gilt dann für Diesel-Fahrzeuge aller deutschen Hersteller, die ab 2013 zugelassen wurden, da bei älteren Fahrzeugen die Höchstverjährung greift", so Neumann.

Ebenfalls neu: Voraussichtlich müssen Kläger künftig keinen Vorsatz bei den Herstellern nachweisen, was bislang eine große Hürde auf dem Weg zur Entschädigung war. "Wir gehen davon aus, dass es ausreichen wird, wenn Autohersteller fahrlässig gehandelt haben. Damit kommen Diesel-Besitzer in Zukunft wesentlich einfacher zu ihrem Recht."

Hintergrund der erwarteten Entscheidung:

Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Dienstag, den 21.2.2023 in einem Verfahren gegen Daimler, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller bereits aufgrund von fahrlässigem Verhalten rechtens sind.

Im verhandelten Verfahren (Az. C-100/21) geht es konkret um die Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ("Thermofenster"). Eine solche Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Fahrzeuge unter den Temperaturen eines NEFZ-Tests (20-30°C) mit optimaler Abgasreinigung funktioniert.

Außerhalb dieser Temperaturen wird die Abgasreinigung heruntergeregelt, die Fahrzeuge werden deutlich schmutziger. In Deutschland dürften die meisten Fahrten bei Temperaturen von teils deutlich unter 20 Grad erfolgen. Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2. Juni 2022 in einem Diesel-Verfahren klar gemacht, dass eine solche Abschalteinrichtung seiner Auffassung nach unzulässig und illegal ist.

Ein Schadensersatzanspruch gelte auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind. Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzten vor diesem Hintergrund Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten. Es ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung in Deutschland an den Maßgaben des EuGH orientiert.

Diesel-Besitzer können ihre Ansprüche hier prüfen.

Voraussichtliche Konsequenzen des Urteils:

  • Verwendung einer temperaturgesteuerten Abschalteinrichtung ("Thermofenster") unzulässig
  • Fahrlässigkeit reicht - Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind
  • keine Nutzungsentschädigung mehr auf Kilometer-Basis. Erstattung des gesamten Kaufpreises möglich

Über Verbraucherrecht24.de:

Das Portal für Verbraucher-Rechte Verbraucherrecht24.de setzt die Rechte von Verbrauchern mit Hilfe spezialisierter Anwälte gerichtlich durch. Insgesamt haben die Fachanwälte schon über 20.000 Fälle bearbeitet. Neben Klagen rund um den Diesel-Abgasskandal beschäftigen sich die Juristen im Namen der Verbraucher auch mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Kreditverträgen, sowie mit Schadensersatz im Fall von Datenmissbrauch. Finanziert werden die Rechtsstreitigkeiten über die Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierer. So fallen für die Klienten keine Kosten an.

Über Ulf Neumann:

Ulf Neumann ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Medizinrecht. In seiner Laufbahn hat er schon mehrere Großschadensfälle mit Massenklagen gegen Dieselhersteller und andere Großkonzerne begleitet. Bei Verbraucherrecht24 ist Ulf Neumann als "Head of Legal" für die strategische Beratung und Ausrichtung bei Verbraucherfällen in Kombination mit rechtlicher Beratung und Prozessvertretung verantwortlich.

Webseite: https://www.verbraucherrecht24.de/pressebereich/

Pressekontakt:

Caroline Monteiro
Mail: presse@verbraucherrecht24.de
Mobil: 0171-3865317

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